Bad Laasphe. . Was tut sich eigentlich in Sachen Vorrangzonen für Windräder, in Bad Laasphe schon seit Jahren ein Diskussionsthema? Das wollte bei der „Fragestunde für Einwohner“ im Rat der Stadt Werner Oder aus Banfe wissen.
Was tut sich eigentlich in Sachen Vorrangzonen für Windräder, in Bad Laasphe schon seit Jahren ein Diskussionsthema? Das wollte bei der „Fragestunde für Einwohner“ im Rat der Stadt Werner Oder aus Banfe wissen.
Zufall oder nicht: Marcus Winkeler, im Rathaus Leiter des Fachbereichs Bauen und Planen, konnte dazu eine aktuelle Mitteilung der Verwaltung präsentieren. Zentrale Botschaft: Die angepeilten Regelungen dafür sollen absolut rechtssicher sein. Um dies zu erreichen, so Winkeler weiter, arbeite die Stadt derzeit mit Rechtsanwälten der Kölner CBH zusammen, nach eigenen Angaben „eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien“. Konkret geht es um notwendige Änderungen im Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet, mit denen ein Teil der Rahmenbedingungen für künftige Windrad-Standorte festgeschrieben werden soll.
Hier verweist Bad Laasphes Bürgermeister Dr. Torsten Spillmann auf den sogenannten Windenergie-Erlass des Landes NRW, den die neue schwarz-gelbe Regierung in Düsseldorf derzeit ändern wolle – übrigens mit dem Ziel, „den Ausbau der Windenergie stärker an den Interessen der Anwohner orientieren und den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen“, so das NRW-Wirtschaftsministerium. Und auf diese Neuausrichtung müsse nun auch Bad Laasphe reagieren, erläutert Spillmann. Allerdings dürften es juristisch eben keine „Schnellschüsse“ sein – die „helfen uns nicht“.
Marcus Winkeler berichtet von Gesprächen mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein, aus denen hervorgehe, dass das „gesamträumliche Planungskonzept überarbeitet“ werden müsse. Dabei spiele unter anderem der Schutz der heimischen Vögel Rotmilan, Wespenbussard und Baumfalke eine Rolle.
Kritik von Werner Oder, dass Nachbarkommunen bei den Vorrangzonen offenbar schon etwas weiter seien, wollte der Bürgermeister so nicht stehen lassen. Die Situation in den einzelnen Städten und Gemeinden sei nicht ohne weiteres vergleichbar.