Erndtebrück/Bad Berleburg. . Nicht von der Quelle bis zur Mündung, aber immerhin von der Quelle bei Erndtebrück bis zur Landesgrenze bei Beddelhausen soll das Ederauen-Konzept greifen, dass Anfang März Thema im Umweltausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein ist.

Nicht von der Quelle bis zur Mündung, aber immerhin von der Quelle bei Erndtebrück bis zur Landesgrenze bei Beddelhausen soll das Ederauen-Konzept greifen, dass Anfang März Thema im Umweltausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein ist.

Das Konzept, dass den Flusslauf der Eder naturnah erhalten soll, muss zwischen dem Kreis, der Stadt Bad Berleburg und der Gemeinde Erndtebrück abgestimmt werden. Dabei ist die Kreisverwaltung für die Umsetzung der FFH-Richtlinien zuständig, mit der natürliche Lebensräume, wildlebende Pflanzen und Tiere erhalten werden sollen. Und die drei Kommunen müssen die daraus folgende Wasserrahmen-Richtlinie umsetzen. Die gemeinsamen Maßnahmen dazu müssen abgestimmt werden.

2017

wurden bereits erste Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten geführt. Außerdem ist die Kommunalagentur NRW als unabhängiger Partner mit ins Boot geholt worden. Sie soll den Prozess beschleunigen und ihr Fachwissen beisteuern.

2018

finden im Februar Bereisungen statt. Dabei werden wasserwirtschaftliche sowie naturschutzfachliche Belange herausgearbeitet und im Gespräch mit den Ortslandwirten auch landwirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigt.

In der Vorlage heißt es weiter: Neben den wasserbautechnischen Erfordernissen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und -güte ist vor allem die Etablierung eines durchgängigen und funktionalen beidseitigen Gewässer-Randsteifens wichtig. Breite und Ausformung richten sich nach den fachlichen Erfordernissen und den Möglichkeiten der Landwirtschaft vor Ort. Für die Flächeninanspruchnahme kommen folgen-de Lösungsansätze in Betracht

Vertragliche Vereinbarungen (Nutzungsverzicht gegen Entgelt)

Kauf/Tausch im Zusammenhang mit dem laufenden Flurbereinigungsverfahren Womelsdorf (nur im Bereich der Gemeinde Erndtebrück)

Tausch im Rahmen des „Ländlichen Wegenetzkonzeptes“ der Stadt Bad Berleburg (nur im Bereich der Stadt Bad Berleburg)

Kauf durch Land, Kreis oder Kommune

Flächenumlagerung (möglicher Verzicht zur Anlage eines Gewässerrandsteifens auf guten landwirtschaftlichen Ertragsstandorten bei gleichzeitigem Nutzungsverzicht an anderer geeigneter Stelle)

Maßnahmen der Wasserrahmen-Richtlinie können mit 80 Prozent und Maßnahmen des Naturschutzes mit 70 Prozent durch NRW-Landesmittel gefördert werden. Außerdem können sogenannte Ökopunkte angerechnet werden.