Bad Berleburg/Bad Laasphe. . Bad Laaspher (19) soll bei einem Streit mit seiner Ex-Affäre ihr mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Verhandlung ist vertagt.

Ein 19-jähriger Arbeiter aus Bad Laasphe muss sich derzeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Bei der Verhandlung am Freitagvormittag konnte das Gericht jedoch noch kein Urteil fällen.

Der Vorwurf

Anfang November soll es zwischen dem Angeklagten und seiner 25-jährigen Ex-Affäre zu einer Auseinandersetzung vor seiner Wohnung gekommen sein. Die 25-Jährige sei zu ihm gefahren, um von ihm das Geld zurückzuverlangen, dass sie ihm zuvor für zwei Kästen Bier und zwei Schachteln Zigaretten geliehen hatte. Außerdem habe sie ihn zur Rede stellen wollen, warum er ihr übel nachrede. Das Zusammentreffen um 2 Uhr nachts sei jedoch schnell eskaliert, auch weil der Angeklagte zu dem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand. Schließlich habe er mehrmals mit der Faust in das Gesicht der Geschädigten geschlagen; wegen der dadurch entstandenen Verletzungen war die 25-Jährige eine Woche lang arbeitsunfähig. „Ich habe Angst vor ihm und muss jedes Mal zittern, wenn ich ihn jetzt sehe“, sagte die Geschädigte unter Tränen.

Die Vertagung

„Ich bin nicht der Typ, der Frauen schlägt“, so der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschien. Seiner Aussage nach habe die Geschädigte vor seinem Haus gestanden, mit Messer und Schlagstock – das habe er zumindest von seinen Freunden und Nachbarn gehört, die den Streit miterlebten.

Nach der durchaus belastenden Aussage der Geschädigten lenkte Richter Torsten Hoffmann noch mal ein, auch im Hinblick auf ein Urteil milderndes Geständnis: „Sind Sie sicher, dass Sie sie nicht geschlagen haben?“ – Der 19-Jährige blieb bei seiner Version: „Ich will, dass das aufgeklärt wird. Ich bin unschuldig.“

Da das ärztliche Attest mit den dokumentierten Verletzungen am Freitag nicht vorlag und aus personellen Gründen auch nicht mehr eingeholt werden konnte, wurde die Verhandlung vertagt. Falls es zu einer Verurteilung kommt, wird es für den Angeklagten keine mildernde Umstände geben, weil er kein Geständnis abgelegt hat.