Bad Laasphe. . Mit 2,3 Promille Alkohol im Blut ist an einem Sonntagmittag im vergangenen Oktober ein Bad Laaspher von der Polizei aus dem Straßenverkehr gezogen worden. Auch wenn es nur einige hundert Meter waren, die der 41-jährige auf einem Mofa von der Wallachei bis in die Bahnhofstraße zurückgelegt hatte, so war das doch laut Strafgesetz eine vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr, die am Dienstag vor Gericht verhandelt wurde.

Mit 2,3 Promille Alkohol im Blut ist an einem Sonntagmittag im vergangenen Oktober ein Bad Laaspher von der Polizei aus dem Straßenverkehr gezogen worden. Auch wenn es nur einige hundert Meter waren, die der 41-jährige auf einem Mofa von der Wallachei bis in die Bahnhofstraße zurückgelegt hatte, so war das doch laut Strafgesetz eine vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr, die am Dienstag vor Gericht verhandelt wurde.

Da hörten Richter Torsten Hoffmann und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel die Begründung des Beschuldigten: Er habe bis zum frühen Morgen das Wiedersehen mit einem Freund gefeiert – mit reichlich Bier und Tequila, den der Kumpel von einem längeren Mexiko-Aufenthalt mitgebracht hatte. Am nächsten Morgen habe er sich Sorgen um seine bei Verwandten zu Besuch weilenden Tochter gemacht, weil diese nicht ans Telefon gegangen sei. Nur aus diesem Grund habe er sich dann aufs Mofa gesetzt und sei zur Tochter gefahren. Auf der Rücktour stoppte ihn die Polizei-Kelle 300 Meter vor seiner Wohnung.

„Sie hätten einen Spaziergang machen sollen“, riet Richter Hoffmann dem geständigen Mann im Nachhinein. Der hat inzwischen sein Alkoholproblem angepackt und sich in die Suchtberatung begeben. Als „fühlbare Geldstrafe“ muss der Laaspher 1500 Euro zahlen, hat ein Jahr Führerscheinsperre und ein dreimonatiges Fahrverbot für „alles, was knattert“, so der Richter.