Bad Berleburg. . Der Angeklagte aus Bad Berleburg vergreift sich an einer Freundin und zwingt sie zum Sex. Er sei zum Tatzeitpunkt „psychisch labil“ gewesen.

  • Angeklagter möchte nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen
  • Gericht verurteilt nach Jugendstrafrecht
  • Urteil: acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre

Er blickt fast durchgängig auf die Tischplatte vor ihm, die Hände ineinandergefaltet. „Ich möchte von meinem Schweigerecht Gebrauch machen“, sagt der 20-Jährige aus Bad Berleburg, der im vergangenen Jahr eine Freundin in ihrem Haus in Birkelbach vergewaltigt haben soll. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Bad Berleburg zieht sich daraufhin zur Beratung zurück, genauso wie der Strafverteidiger und sein Mandant. Knapp zehn Minuten später eine Einigung: Der Angeklagte möchte doch aussagen – unter der Bedingung, dass die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird. Richter Torsten Hoffmann gewährt ihm den Schutz auf Persönlichkeitsrecht und schließt die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung aus.

Die Tat

Laut Anklageschrift soll der 20-Jährige am 3. September 2016 verhältnismäßig angespannt und nervös auf seine Freundin gewirkt haben. Deswegen habe sie versucht, ihn zu beruhigen, legte unter anderem ihren Kopf auf seinen Schoß. Die Situation eskalierte allerdings: Der Angeklagte habe sie auf das Bett geworfen, ihren Rock hochgeschoben, den Slip zerrissen und ihre Oberschenkel gewaltsam gespreizt. Die Geschädigte habe versucht sich zu wehren, jedoch erfolglos. Mit übergezogenem Kondom drang der Angeklagte schließlich in seine Freundin ein.

Das Urteil

Nach gut zweistündiger Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündete das Jugendschöffengericht das Urteil: acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung über einen Zeitraum von drei Jahren. Zusätzlich soll der 20-Jährige in den kommenden sechs Monaten 100 Sozialstunden leisten – auch, um einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Zurzeit ist der junge Berleburger arbeitssuchend.

Die Begründung

Richter Torsten Hoffmann berücksichtigte bei der Verurteilung gleich mehrere strafmildernde Umstände. „Der Angeklagte hatte keine einfache Entwicklung in der Kindheit, der frühe Tod des Vaters hat wahrscheinlich eine Reifeverzögerung verursacht.“ Auch das Geständnis – nicht nur vor Gericht, sondern bereits einen Tag nach der Tat bei der Polizei – habe sich strafmildernd ausgewirkt. „Der Angeklagte hat sich einsichtig gezeigt, indem er sich auf Eigeninitiative einer stationären und später einer ambulanten psychologischen Therapie unterzogen hat“, so Hoffmann. Man müsse davon ausgehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt „psychisch labil“ gewesen sei.

Der Angeklagte verzichtete auf weitere Rechtsmittel; das Urteil ist damit rechtskräftig.