Bad Berleburg. . Aus Sicht des Bad Berleburger UWG-Ratspolitikers Horst Günter Linde wäre ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das die Abstimmungen unmittelbar nach der Kommunalwahl 2014 zur Besetzung der Fachausschüsse mit Ratsvertretern und sachkundigen Bürgern als rechtmäßig erklären würde, nur „gerecht und fair“. Zugleich würde damit der Status der UWG damals als Fraktion bestätigt, macht Linde im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich.
- Angekündigtes Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg wird von UWG begrüßt
- Es geht um den Status als Fraktion, der nach dem Wechsel von Hans Ullrich Seibel
Aus Sicht des Bad Berleburger UWG-Ratspolitikers Horst Günter Linde wäre ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das die Abstimmungen unmittelbar nach der Kommunalwahl 2014 zur Besetzung der Fachausschüsse mit Ratsvertretern und sachkundigen Bürgern als rechtmäßig erklären würde, nur „gerecht und fair“. Zugleich würde damit der Status der UWG damals als Fraktion bestätigt, macht Linde im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich.
Eine Auffassung, die seine Wählergemeinschaft und auch die Bad Berleburger Stadtverwaltung schon damals geteilt hätten, so Linde, während „Die Linke“ mit Blick auf die Rechtmäßigkeit der Abstimmung Klage eingereicht habe. Linde gibt sich angesichts der Auffassung der Arnsberger Richter überdies erleichtert, dass sich mit einem entsprechenden Urteil „ja dann wohl auch an der Zusammensetzung der Ausschüsse nichts ändern“ würde – und die UWG darin in gewohnter Stärke vertreten bleibe – etwa mit dem früheren Stadtkämmerer Jürgen Weber, den die Unabhängigen gerade erst für sich hätten gewinnen können.