Siegen-Wittgenstein. Das seit Samstag geltende Prostitutionsschutzgesetz stellt die Kreisverwaltung in Siegen vor Probleme. Seit dem 1. Juli gilt nicht nur die Kondompflicht, sondern auch eine Anmeldepflicht. Konkret heißt das, dass sich Prostituierte bei den Ordnungsbehörden anmelden müssen. Zur Bescheinigung gehören eine Meldeadresse, ein Foto und der Nachweis von regelmäßigen Untersuchungen sowie eine Beratung durch das Gesundheitsamt. Deswegen wird auch despektierlich vom „Hurenpass“ gesprochen. Außerdem müssen sich Bordelle und auch andere Betriebe melden, die Prostitution anbieten. Hintergrund ist, dass man die Prostituierten besser schützen will.

Das seit Samstag geltende Prostitutionsschutzgesetz stellt die Kreisverwaltung in Siegen vor Probleme. Seit dem 1. Juli gilt nicht nur die Kondompflicht, sondern auch eine Anmeldepflicht. Konkret heißt das, dass sich Prostituierte bei den Ordnungsbehörden anmelden müssen. Zur Bescheinigung gehören eine Meldeadresse, ein Foto und der Nachweis von regelmäßigen Untersuchungen sowie eine Beratung durch das Gesundheitsamt. Deswegen wird auch despektierlich vom „Hurenpass“ gesprochen. Außerdem müssen sich Bordelle und auch andere Betriebe melden, die Prostitution anbieten. Hintergrund ist, dass man die Prostituierten besser schützen will.

Der Haken: Bislang ist zum Beispiel nicht bekannt, wie die Kondompflicht kontrolliert werden soll. „Wir haben, wie auch andere Kommunen, dazu eine Anfrage an des NRW-Gesundheitsministerium gestellt“, kommentiert Kreis-Sprecher Torsten Manges die Gesetzeslage. Ansonsten bleibe den Ordnungsbehörden nur, bislang bekannte Bordelle zu überprüfen, ob dort Präservative ausliegen.