Erndtebrück. . Damit genervte Häuslebauer auf gesicherter Rechtsgrundlage weitermachen können, soll nun der Bebauungsplan geändert werden
- Unerwartet hartes Felsgestein im Boden hatte zum kurzfristigen Umdenken beim Straßenbau geführt.
- Damit genervte Häuslebauer jedoch auf gesicherter Rechtsgrundlage weitermachen können, soll nun der Bebauungsplan geändert werden.
- Unter anderem soll es bei den Gebäude-Höhen Ausnahmen geben.
Fakt ist: Die Fahrbahn der verlängerten Roger-Drapie-Straße durch das Baugebiet „Über dem alten Schlag“ im Erndtebrücker Kernort liegt vom Niveau her nun höher im Gelände als ursprünglich geplant, die Rede ist von bis zu einem halben Meter.
Unerwartet hartes Felsgestein im Boden hatte zum kurzfristigen Umdenken beim Straßenbau geführt. Damit genervte Häuslebauer jedoch auf gesicherter Rechtsgrundlage weitermachen können, soll nun der Bebauungsplan vom Mai 2015 eigens für den Bereich Roger-Drapie-Straße geändert werden. Unter anderem soll es bei den Gebäude-Höhen Ausnahmen geben.
Betroffene Grundstücke
Das jedenfalls schlägt die Gemeindeverwaltung den Erndtebrücker Politikern zur nächsten Sitzung des Gemeindrates am morgigen Dienstag vor. Konkret betreffen würde dies die Grundstücke mit den Hausnummern 3 bis 21 oberhalb und 4 bis 26 unterhalb der Straße. Im Zuge der Vermarktung waren 23 Grundstücke gebildet worden, deren Größen zwischen 540 und 850 Quadratmetern liegen.
Ursache und Folgen
„Mit dem Beginn der Bauarbeiten für die Errichtung der Häuser wurde festgestellt, dass die Straße wegen des felsigen Untergrundes höher gebaut wurde als zunächst geplant war“, erläutert die Verwaltung der Stadt in einer Vorlage zur Ratssitzung.
Die Folgen: „Dadurch werden die Wohnhäuser bergseitig nicht mehr so tief in das vorhandene Erdreich gesetzt, und talseitig ergibt sich ebenfalls bei der Errichtung der Hauseingänge auf Straßen-Niveau ein höheres Maß der Traufhöhe an der talseitigen Gebäudewand.“
Die Ausnahmen
Die Gemeinde betont: „Diese Änderung der Höhenverhältnisse haben die Bauherrn nicht zu verantworten.“ Sie regt deshalb an, unter bestimmten Umständen Ausnahmen zur Trauf- und Gebäudehöhe mit 6,50 und 10 Metern zuzulassen. Beispiele:
Entsteht im Kellergeschoss eines bergseitig gelegenen Hauses eine Garage, soll die Traufhöhe und die maximale Gebäudehöhe ausnahmsweise um einen Meter überschritten werden dürfen.
Und bei einem talseitigen Haus sollen die Bauherren die maximalen Höhen soweit überschreiten dürfen, dass der Fußboden des Erdgeschosses mit der Straße auf einer Ebene liegt – am besten aber auch bitte nur maximal einen Meter, regt die Bauaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein an.
Umwelt und Artenschutz
Mit Blick auf die Bereiche Umwelt und Artenschutz ergeben sich unterdessen laut Rathaus dabei keine notwendigen Aktualisierungen. Das bestätigt im Grundsatz auch der Naturschutzbund (NABU), Kreisverband Siegen-Wittgenstein in einer Stellungnahme zur angestrebten Änderung des Bebauungsplanes.
Baukosten und Risiko
Unterdessen stellen sich Erndtebrücker Politiker die Frage, ob die höhergelegte Straße von den Baukosten her womöglich günstiger als der ursprünglich geplante Ausbau ausgefallen ist – schließlich wurde der entdeckte Fels ja nicht in aufwändiger Arbeit beiseite geschafft, sondern im Grunde buchstäblich übergangen. Außerdem müsste das kurzerhand geänderte Höhen-Niveau der Straße doch wohl ins Risiko des beauftragten Bauunternehmens fallen.
Eine weitere kritische Frage: Sind die Grundstückbesitzer eigentlich unmittelbar nach Entdeckung der Fels-Problematik über die neue Situation informiert worden?