Bad Berleburg. . „Widerlich, verwerflich und pervers“, so das Fazit der Oberamtsanwältin. Frührentner aus Wittgenstein erhält sechsmonatige Bewährungsstrafe.
- Material auf Computer, Laptops, Festplatten und in zehn Aktenordnern gefunden
- Inhalte zum Teil selbst geschrieben, zum Teil online besorgt
- Namen eventueller Opfer kommen zur Sprache
Es ist wohl nicht nur die halbjährige Bewährungsstrafe, die einen Wittgensteiner Frührentner trifft. Vielmehr dürfte ihn der endgültige Verlust mehrerer Computer, Laptops und Festplatten schmerzen – die Hardware hat Strafrichter Torsten Hoffmann als Tatmittel eingestuft, ebenso zehn Aktenordner. Auf den Speichermedien haben Ermittler nach einer Hausdurchsuchung hunderte Bilder und Texte mit kinder- sowie jugendpornografischem Inhalt sichergestellt.
Material wurde nach dem Auszug entdeckt
„Widerlich, sehr verwerflich und pervers“ – so stuft Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel die Taten des Angeklagten ein, nachdem sie die Inhalte der Datenträger aufgelistet hat.
Die Inhalte, teils vom Beschuldigten selbst geschrieben, teilweise aus dem Internet besorgte einschlägige Texte und Fotos, stammen überwiegend aus einem länger zurückliegenden Zeitraum. Entdeckt wurde das Material erst nach dem Auszug des Mannes, als die zehn Ordner zum Vorschein gekommen waren.
Angeklagter habe seine pädophile Neigung abgelegt
Die Durchsuchung der neuen Wohnung brachte dann im März 2015 den weiteren Besitz der verbotenen Daten und Bilder. Sie zeigen und beschreiben Geschlechtsverkehr und andere sexuelle Praktiken mit Kindern und Jugendlichen sowie die Schilderung eines tatsächlichen Missbrauchs. Sogar Namen eventueller Opfer kommen zur Sprache.
„Alle Anklagepunkte sind richtig; ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe“, versucht der Wittgensteiner eine Erklärung und beteuert, dass er keinen Zugang zu Kindern und die pädophile Neigung abgelegt habe: „Solche Bedürfnisse sind bei mir nicht mehr vorhanden.“
Gericht rät Verurteiltem zu einer Psychotherapie
Der frühe Tod von Eltern und Großeltern, Schulden – eine insgesamt schlechte Lebenssituation, wie sie ein gesetzlich bestellter Betreuer vor Gericht schildert, könnten mit ursächlich für die Straftaten gewesen sein. Deshalb wird eine Psychotherapie angeraten.
Laut Urteil von Richter Hoffmann bekommt der noch nicht einmal 50-Jährige einen Bewährungshelfer. Zusätzlich muss er 100 Sozialstunden leisten.