Womelsdorf. . Kraftwerk Mühle Womelsdorf: Derzeit verhandeln die Betreiber mit dem Kreis darüber, wieviel Wasser aus der Eder die Turbine antreiben darf.
- Ordnungsverfügung soll Zufluss-Menge begrenzen – aus ökologischen Gründen
- Betreiber der Hydro-Strom Wittgenstein GmbH pochen auf angestammte Wasserrechte
- Klage gegen Kreis vor dem Verwaltungsgericht für Verhandlungen ausgesetzt
Das neue Wasserkraftwerk an der alten Womelsdorfer Mühle steht – doch ob die Turbine künftig auch wirklich wie geplant wirtschaftlich Strom für das öffentliche Netz erzeugen kann, ist derzeit offen. Denn: Die Hydro-Strom Wittgenstein GmbH mit den beiden Betreibern Bernd Föllmer aus Womelsdorf und Achim Wickel aus Feudingen kämpfen gegen eine Ordnungsverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Demnach soll „die Menge des aus der Eder in den Mühlengraben abgeleiteten Wassers begrenzt“ werden, erläutert Arno Wied, Dezernent Bauen, Umwelt und Wirtschaft im Kreishaus. So wolle man vermeiden, „dass der Wasserstand in der Eder unter ein Maß fällt, das die ökologische Wirkungsfähigkeit gefährden würde.“ Der Mühlengraben selbst sei „eine technische Anlage, die in ihrem Bestand unumstritten ist, sofern keine grundlegende Veränderung geplant ist“.
Stauwehr nicht weiter absenken
Bislang habe man den alten Graben lediglich „gewartet“, sagt Achim Wickel. Das heißt: Man habe ihn ausgebaggert, vom Dreck befreit, wie man es alle paar Jahre als Betreiber auch tun solle. Vorwürfe, dies sei bereits ein Gewässer-Ausbau, weist er zurück.
Verweis auf breite politische Unterstützung
Was das Projekt insgesamt angeht, verweist Wickel auf breite politische Unterstützung, etwa im Erndtebrücker Gemeinderat.
Und auch Erndtebrücks Bürgermeister Henning Gronau sprach noch bei seinem letzten Besuch auf der Kraftwerksbaustelle vergangenes Frühjahr von einem „weiteren Meilenstein“. Er sieht die neue Anlage in Sachen Stromerzeugung durch alternative Energien als gute Ergänzung etwa zur Photovoltaik-Anlage im Erndtebrücker Klärwerk am Mühlenweg und zum Biomasse-Heizkraftwerk auf der Leimstruth.
„Wir haben den Graben wieder betriebsfähig gemacht“, ergänzt Föllmer. Dabei habe es „keine Vertiefung, keine technische Veränderung“ gegeben. Und wenn auch weiterhin die ursprünglich vereinbarten Mengen von rund 130 Litern pro Sekunde als Restwasser in der Eder verbleiben, sei das in Ordnung. Die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit sei allerdings erreicht, wenn der Kreis die Höhe des Stauwehrs in der Eder weiter absenke – und damit die zulaufende Wassermenge. Hier pochen Wickel und Föllmer auf „angestammte Wasserrechte“ aus dem Jahr 1921, die man als Betreiber habe – und auch in vollem Umfang nutzen wolle. Daher habe man auch gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht in Arnsberg geklagt – jedoch nicht um jeden Preis, betont Wickel: „Wir haben unseren Rechtsanwalt gebeten, das Verfahren befristet auszusetzen, um mit dem Kreis sprechen zu können.“
Suche nach außergerichtlicher Lösung
Dezernent Arno Wied begrüßt den Versuch, „eine außergerichtliche Lösung zu finden“ – und er sieht gute Chancen, dass sich Betreiber und Kreis einigen. In jedem Fall aber müsse „die notwendige Mindest-Wasserführung in der Eder gewährleistet“ sein.