Bad Berleburg. . Das Verfahren gegen den 36 Jahre alten Berleburger muss ausgesetzt werden. Beim nächsten Mal könnte er polizeilich vorgeführt werden
- Drogendealer soll einem Freund 800 Euro gegeben haben, der damit 23,38 Gramm Heroin erworben haben soll
- Weil der Kurier aber fehlte, musste die Verhandlung gegen den mehrfach vorbelasteten Mann ausgesetzt werden
- Der Angeklagte A. will nach eigenen Angaben jetzt von seiner Drogensucht loskommen
Standesgemäß präsentierte sich der stadtbekannte Drogendealer am Dienstagmorgen auf der Anklagebank. Staatsanwalt Rainer Hoppmann warf A. den Handel mit Betäubungsmitteln vor.
An einem Junitag vergangenen Jahres soll er einem Freund 800 Euro gegeben haben. Der soll sich dann in Richtung Langenfeld/Rheinland aufgemacht und exakt 23,38 Gramm Heroin erworben haben. Mit einiger Wahrscheinlichkeit konnte die Polizei mittels Telefonüberwachung die Übergabe an den 36 Jahre alten Wahl-Berleburger verhindern.
Hauptverhandlung wurde ausgesetzt
Die Hauptverhandlung stand allerdings unter keinem guten Vorzeichen. Der mutmaßliche Drogenkurier hatte zuvor einen Arzt aufgesucht, und der hatte ihm eine Verhandlungsunfähigkeit attestiert – angeblich Migräne. Das entsprechende Attest lag im Briefkasten des Amtsgerichtes.
Nach einem umfangreichen Rechtsgespräch mit dem Schöffengericht unter Leitung von Strafrichter Thorsten Hoffmann, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Rühlmann wurde die Hauptverhandlung gegen den mehrfach vorbelasteten Mann ausgesetzt.
Polizeiliche Vorführung
Um sicher zu stellen, dass der Zeuge dann auch wirklich vor Gericht erscheint, könnte er beim nächsten Mal polizeilich vorgeführt werden. Die Möglichkeit während der Hauptverhandlung reinen Tisch zu machen, nutzte der 36-Jährige am Freitag nicht – ganz im Gegenteil.
„Ich habe ihm gar kein Geld mitgegeben. Ich hätte das gar nicht finanzieren können“, so seine Einlassung. Angeblich seien nur ein bis zwei Gramm für ihn bestimmt gewesen, und die hätte er auch einem Bekannten zukommen lassen wollen.
Auswertung der Telefonüberwachung
Ob diese Behauptungen der Wahrheit entsprechen, kann erst bei der Fortsetzung geklärt werden. Dann sollen nämlich die Protokolle der Telefonüberwachung ausgewertet werden. Angeblich wolle der beschuldigte A. jetzt von seiner Drogensucht loskommen.
Nach eigenen Angaben will er am kommenden Montag das sauerländische Warstein ansteuern, um sich in der Fachklinik entgiften zu lassen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. Das Schöffengericht könnte gegen den vierfachen Vater maximal vier Jahre Haft verhängen.