Bad Berleburg. Kreis und Stadt sind sich einig: Am Prenzenberger Kopf soll es keine Windräder geben. Der Investor möchte dagegen gerichtlich vorgehen.
- Stadt Bad Berleburg: geplante Anlagen liegen außerhalb der vorgesehenen Konzentrationszonen
- Prinz Wittgenstein akzeptiert Beschluss nicht
- Neuer Landesentwicklungsplan mit 18.000 Hektar in Kraft getreten
Die Stadt Bad Berleburg hat einen Teilerfolg gegen die Windkraftpläne von Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein Berleburg am Prenzenberger Kopf gefeiert. Doch damit wird sich der Investor aus Bad Laasphe nicht zufrieden geben.
In einer Pressemitteilung der Stadt Bad Berleburg heißt es: „Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist nach intensiver juristischer Prüfung der Ansicht der Stadt Bad Berleburg gefolgt und hat den beantragten Bau von vier Windenergieanlagen am Prenzenberger Kopf (nahe Schwarzenau, Arfeld und Christianseck) abgelehnt. Diese geplanten Anlagen des Investors, der Fa. Eder Energy GmbH & Co. KG, lagen außerhalb der derzeit im Verfahren vorgesehenen Konzentrationszonen. Bad Berleburg hat eine bestehende Konzentrationszone Osterholz und ist zudem seit 2012 nachvollziehbar im Verfahren geblieben, um der Windkraft nach den gesetzlichen Vorgaben substanziell Raum zu geben.“
Prinz Wittgenstein bezieht dazu Stellung: „Ich bleibe ganz gelassen. Wir haben da eine andere Sicht und werden das nicht akzeptieren. Wir werden gegen die Entscheidung vor Gericht ziehen.“
Entscheidung bestätigt den Weg
Im September 2016 hatte der Bad Berleburger Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung das Einvernehmen zum Bau der Windenergieanlagen am Prenzenberger Kopf versagt. Eine Entscheidung, die der Kreis jetzt prüfte und bestätigte. Bürgermeister Bernd Fuhrmann und der Beigeordnete Volker Sonneborn äußern sich in der Pressemitteilung: „Diese Entscheidung bestätigt unseren bisherigen Weg und die rechtliche Einschätzung. Mit der gewählten Vorgehensweise und den getroffenen Beschlüssen wird eine Verspargelung der Landschaft vermieden. Wir danken allen Stadtverordneten, die mit Weitsicht die bisherigen Beschlüsse mitgetragen haben. Unabhängig davon beobachten wir derzeit im Besonderen, was auf Ebene des Regionalrates der Bezirksregierung Arnsberg zur Windenergieplanung passiert. Sobald dort mehr Klarheit herrscht, werden wir erneut die städtischen Gremien zur Thematik tagen lassen.“
Neuer Landesentwicklungsplan
Genau auf diese immer noch fehlende Klarheit spielt auch Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg an: „Es ist ja ein neuer Landesentwicklungsplan in Kraft getreten...“. Diesen LEP müsse das Regierungspräsidium bei seiner Regionalplanung berücksichtigen und die für Windkraft festgesetzten 18.000 Hektar beachten. Auch die Stadt Bad Berleburg trage dieser Erlasslage keine Rechnung. „Wir werden das beweisen,“ kündigt der Investor an. Die Versagung des Einvernehmens bleibt also vorerst nur ein juristischer Teilerfolg.