Beim Blick in den Entwurf für die neue Satzung hat man den Eindruck, dass der „Zweck des Vereins“ jetzt umfassender definiert ist. Zumindest sei der Freundeskreis damit formell offener für neue Projekte, so Hagedorn.
Beim Blick in den Entwurf für die neue Satzung hat man den Eindruck, dass der „Zweck des Vereins“ jetzt umfassender definiert ist. Zumindest sei der Freundeskreis damit formell offener für neue Projekte, so Hagedorn.
Über ihn werden zum Beispiel bereits Kontakte der Feuerwehren koordiniert – „so etwas muss sich in der Satzung auch niederschlagen“. Außerdem sei der Verein offen für andere Privatpersonen, Vereine, Firmen und Institutionen, um sie bei Kontakten in die Partnerstadt zu unterstützen – übrigens „ungeachtet der Mitgliedschaft im Freundeskreis“. So sei derzeit auch ein Sportverein an einem Austausch mit einem englischen Partnerverein interessiert. In solchen Fällen könne der Freundeskreis „Türöffner, Geburtshelfer“ sein.
Beisitzer mit eigener Verantwortung
Dazu passt organisatorisch, dass künftig „der erweiterte Vorstand mehr zu sagen hat als früher“, erläutert Hagedorn – und etwa Beisitzer bei Bedarf einen eigenen Verantwortungsbereich bekommen. Zum Beispiel für spezielle Projekte.
Ausschüsse und Arbeitskreise
Mehr noch: Laut Satzung kann der Vorstand „Ausschüsse und Arbeitskreise einberufen sowie Sonderbeauftragte ernennen und regelt deren Aufgaben“. So ein Beauftragter könnte jemand sein, der sowohl im Freundeskreis als auch in einem externen Verein aktiv ist – und damit eine Brücke schlagen kann. „Es gibt genug Leute, die auch Ideen haben, die aber kein Vereinsmitglied werden“, weiß Hagedorn aus Erfahrung, aber: „Wir wären doch blöd, wenn wir das ignorieren.“
Ausdrücklich nicht mehr im Satzungsentwurf: die Vorgabe, dass der Bad Laaspher Bürgermeister einer der Beisitzer im erweiterten Vorstand sein soll. Dieser Passus stamme eben noch aus einer Zeit, so Hagedorn, wo der Bürgermeister „noch rein repräsentative Aufgaben hatte“. Heute, wo er zugleich Verwaltungschef im Rathaus sei, gehöre er nicht mehr zum Vorstand eines privaten, gemeinnützigen Vereins.