Bad Berleburg. . Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, hat ein 20-jähriger in Erndtebrück geklaut. Jetzt sitzt er im Gefängnis - für wie lange?
- Beschaffungskriminalität zieht sich wie ein roter Faden durch die Drogenkarriere des jungen Mannes
- Diebstahldelikte, Schwarzfahrten zu Dealern, Beleidigungen und Widerstand waren bisherige Anklagepunkte
- Am Montag wurde der 20-Jährige beim Ladendiebstahl in Erndtebrück erwischt und vorläufig festgenommen
Der Diebstahl von Parfüm-Artikeln in einem Erndtebrücker Drogeriemarkt und eine lange Liste einschlägiger Vorstrafen hat einem 20-jährigen aus Bad Berleburg Untersuchungshaft eingebracht. Diese Information der Westfalenpost in Wittgenstein hat die Kriminalpolizei am Mittwoch auf Anfrage bestätigt.
Wegen des Ladediebstahls ist der junge Mann am vergangenen Montag festgenommen worden; am Abend hat Richter Torsten Hoffmann den Untersuchungshaftbefehl verkündet. Nun sitzt der Beschuldigte in der Justizvollzugsanstalt in Wuppertal-Ronsdorf ein – nicht zum ersten Mal.
Als Konsument seit Jahren in der Szene bekannt
Denn der junge Mann gilt in Wittgenstein als harter Drogenkonsument, der offenbar von seiner Sucht und seiner damit verbundenen Beschaffungskriminalität nicht los kommt. Anstatt ins Gefängnis ist er von gut einem Jahr vom Jugendschöffengericht in eine Therapieeinrichtung geschickt worden. Solch ein Urteil ist möglich, denn grundsätzlich haben Betäubungsmittelabhängige die Chance, ihre – unter zwei Jahren – verhängte Strafe zugunsten einer Therapie zurückstellen zu lassen. Auch muss das Gericht festgestellt haben, dass die verurteilten Straftaten im Zusammenhang mit der Sucht begangen worden waren.
Rückfall nach beendeter Drogentherapie
Das trifft auf den 20-jährigen zu, der nach Informationen der Lokalredaktion Bad Berleburg seine stationäre Drogentherapie angeblich „normal“ durchlaufen und beendet hat. Doch nun war er zurück in seinem alten Umfeld Bad Berleburg, stand unter Suchtdruck. Und unter dem dürfte der Wittgensteiner dann in Erndtebrück ins Regal gelangt haben.
In Wuppertal hat der junge Mann nun Zeit, sich auf die Hauptverhandlung wegen des Ladendiebstahls vorzubereiten. Es kann nicht angenommen werden, dass ein weiteres Mal eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird, denn im August vergangenen Jahres war das Bewährungsurteil von Richter Hoffmann bereits als „die allerletzte Chance“ bezeichnet worden. Die hat der 20-Jährige nun wohl endgültig verstreichen lassen.