Feudingen/Bad Berleburg. (hal) Hochzeiten gehören meist zu den friedlichen Festen. Im Wonnemonat Mai und vor der Volkshalle Feudingen war das im Frühjahr diesen Jahres etwas anders. Während drinnen die Stimmung ihren Höhepunkt erreichte, flogen vor der Ha

Der zog sich bei der Schlägerei Verletzungen im Mundbereich zu, die anschließend im Krankenhaus versorgt werden mussten. Vor Gericht gab sich der Schläger anfangs wenig einsichtig. "Die hat es verdient", und meinte damit seine Exfreundin, die ihn vor der Trennung drei Monate betrogen haben soll. Auf die Zeugenaussagen des Geschädigten, seiner Ex und vier weiterer Gäste der Hochzeit konnte gestern aber verzichtet werden, da sich der in Netphen wohnende S. geständig gab - aber nicht gerade einsichtig.

Trotzdem regte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel eine Einstellung des Verfahrens an - allerdings gegen eine saftige Geldbuße.

Für die Schläge während der Hochzeitsfeier soll S. 2 000 Euro zahlen. Nach dem "vorweihnachtszeitlichem Angebot" (Judith Hippenstiel) zog sich der Angeklagte zunächst mit seinem Rechtsbeistand zur Beratung zurück, um nach geschlagenen 15 Minuten durch seinen Anwalt mitteilen zu lassen, dass er das Angebot nicht annehmen werde. Jetzt bedurfte es Überzeugungsarbeit durch Richter Hoffmann, der dem in Kasachstan geborenen Deutschen klar machte, dass ein zu erwartendes Urteil mit 60 Tagessätzen zu je 40 Euro deutlich höher ausfallen werde, als das von der Staatsanwaltschaft beantragte "Weihnachtsgeschenk".

Außerdem machte Hoffmann ihm deutlich, dass es dann auch eine Gefängnisstrafe inklusive Eintrag ins Führungszeugnis geben werde. Zudem müsse er die Kosten der Verhandlung plus Zeugengeld selbst zahlen. Nachdem der Rechtsanwalt zähneknirschend zugestimmt hatte ("Wir fühlen uns überredet!"), wollte Oberamtsanwältin Hippenstiel den Deal plötzlich nicht mehr mitmachen und konnte nur noch von Torsten Hoffmann umgestimmt werden - schließlich geht es ja auch im Sitzungssaal mit großen Schritten auf Weihnachten zu.

Die Schläge vor der Halle werden für den Mann aus Netphen vermutlich noch deutlich teurer als die 2 000 Euro, die er nun an das Freizeitzentrum in Wemlighausen zahlen muss. Sein Opfer hat eine Zivilklage angestrengt, mit der er sich seine dicken Lippen ebenfalls mit 2 000 Euro vergüten lassen will.