Erndtebrück. Die Gemeinde Erndtebrück kalkuliert ihre Gebühren neu – und begründet das unter anderem mit dem anhaltenden Trend hin zum Urnengrab.
- Wahlgrabstätten sollen zum Teil über 900 Euro mehr kosten, Urnengräber bis zu 640 Euro
- Gründe für die Neukalkulation: Bestattungsverhalten und Defizite
- Gemeinde kündigt bereits jetzt an: Gebühren-Senkungen nicht vor 2020
Die Bestattung auf den zehn kommunalen Friedhöfen Erndtebrücks sollen zum Jahreswechsel teils deutlich teurer werden – die Benutzung der Friedhofskapellen ausgenommen: Sie soll insgesamt günstiger werden. Der Haupt- und Finanzausschuss berät am kommenden Mittwoch, 16. November (öffentliche Sitzung ab 17.30 Uhr, Rathaus Talstraße, Ratssaal) über entsprechende Änderungen in der Gebührenordnung.
Einem Entwurf der Gemeinde zufolge sollen künftig zum Beispiel Wahlgrabstätten mit zwei Stellen nebeneinander und einer Nutzungszeit von 30 Jahren über 900 Euro mehr kosten (4163 Euro), ein Urnengrab mit zwei Stellen 640 Euro mehr (2869 Euro) und eine Reihengrabstätte für Erwachsene und Kinder über fünf Jahre um etwa 400 Euro mehr (1855 Euro).
Gesamtkosten: rund 254 000 Euro
Die für 2017 kalkulierten Gesamtkosten des Friedhofs- und Bestattungswesens beziffert die Gemeinde Erndtebrück auf rund 254 800 Euro.
Etwa 58 Prozent der Gesamtkosten im Bestattungswesen – 2017 schätzungsweise 147.984 Euro – entfallen übrigens laut Gemeinde auf die Grabnutzung.
Die Neukalkulation sei nötig, so die Verwaltung, weil sie einerseits das Bestattungsverhalten verändere und andererseits Defizite aus den Vorjahren ausgeglichen werden müssten – 2014 und 2015 seien da allein insgesamt rund 70 000 Euro zusammengekommen. Nur so könne die Gemeinde kostendeckend im Sinne des Kommunalabgabengesetzes NRW arbeiten. Und der „Trend hin zu den Urnenbestattungen und weg von den Erdbestattungen“ halte an, stellt man im Rathaus Erndtebrück fest. Dabei verringere sich zum Beispiel die Anzahl der neu zu vergebenden „Erdgräber“ von Jahr zu Jahr – und damit auch Gebühren-Einnahmen.
Weniger Beerdigungen als gedacht
Die entstandenen Defizite seien zum einen begründet durch niedrigere Fallzahlen bei den Bestattungen als ursprünglich angenommen, so die Gemeindeverwaltung. Außerdem basierten die Gebühren-Kalkulationen auf Durchschnittswerten der Vorjahre – während die Realität oft anders aussehe, weil inzwischen eben andere Bestattungsformen gefragter seien.
Die Verwaltung plant nun einen gleichmäßigen Ausgleich der Defizite „in den Jahren 2017, 2018 und 2019, … so dass die jetzt neu zu beschließenden Gebühren für diese drei Jahre Bestand hätten und frühestens im Jahr 2020 wieder gesenkt werden könnten“. Das setze allerdings gleichbleibende Kosten voraus – und eine volle Kostendeckung bereits ab 2017.
Beim Angebot „Friedhofshallen-Nutzung“ verweist die Verwaltung auf „eine unmittelbare Konkurrenz-Situation mit ortsansässigen Bestattungsunternehmen, welche diese Leistung günstiger anbieten als die Gemeinde“. Und: Da bei den Friedhofskapellen „ohnehin keine kostendeckende Gebühr, sondern lediglich ein ,politischer Preis’ erhoben“ werde, müsse sie auch nicht zwingend steigen. Das dürften wohl auch die Gründe dafür sein, warum die Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapellen nun leicht sinken sollen – um bis zu 65 Euro.
Die Friedhofsgebühren waren in Erndtebrück zuletzt im Mai 2015 angepasst worden, damals in den Steigerungen allerdings deutlich moderater gegenüber den zuvor gültigen Werten von 2013.