Bad Berleburg/Berghausen. . Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Rahmen eines schweren Autounfalls musste sich ein 19-Jähriger am Freitagmorgen vor Gericht verantworten.
- 19-Jähriger aus Aue verliert in Berghausen die Kontrolle über sein Fahrzeug
- Unfallopfer trägt eine Lendenwirbelfraktur davon und ist bis jetzt berufsunfähig
- 3150 Euro muss der Verurteile zahlen, hat dazu ein dreimonatiges Fahrverbot
Am Berleburger Amtsgericht kam es am Freitagmorgen zu einer Verhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung. An dessen Ende wurde ein 19-Jähriger zu einer Geldstrafe von 3150 Euro verurteilt, zudem wird ihm für drei Monate ein Fahrverbot erteilt.
Golf landet auf dem Dach
Der Auszubildende fuhr an einem Freitagmorgen Mitte Juni gegen 7.20 Uhr auf der Berghäuser Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit zur Arbeit. In einer Rechtskurve brach das Heck des 105 PS starken VW Golf aus, der Jugendliche verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, rutschte in den Gegenverkehr und prallte dort schwer auf ein entgegenkommendes Fahrzeug. Der Golf überschlug sich und landete auf dem Dach. Bereits im Vorfeld des Unfalls hatte ein Zeuge beobachtet, wie der Angeklagte einen Traktor mit zu hoher Geschwindigkeit überholte.
„Ich kann mich an nichts erinnern. Erst als das Auto schon auf dem Dach lag, habe ich wieder etwas gemerkt“, so die nur noch rudimentären Erinnerungen des 19-Jährigen. Als Grund für seine deutliche Überschreitung von Tempo 50 gab er an, dass er befürchtete, bei seiner Dienststelle keinen Parkplatz mehr zu erhalten. „Aber das will ich nicht als Ausrede benutzen, ich kann mir mein Verhalten selbst nicht erklären“, gestand er reuevoll. Der gebürtige Biedenkopfer erlitt eine starke Prellung der linken Hand, eine Fußverstauchung sowie einige oberflächliche Schnittverletzungen.
Deutlich schlimmer erwischte es allerdings den Fahrzeugführer des anderen Pkw. Der selbstständige Handwerksmeister zog sich durch den harten Aufprall eine Lendenwirbelfraktur zu. „Mein Leben ist seitdem auf den Kopf gestellt“, so der 55-Jährige. Er leidet seitdem immer wieder an starken Rückenschmerzen, kann kaum bis gar nicht heben und auch nicht einschätzen, ab wann oder ob er überhaupt wieder voll in seinen Beruf einsteigen kann. „Das ist auch nervlich eine sehr belastende Situation“, erklärte der Wingeshäuser, der infolge des Unfalls zweimal operiert werden musste. „Sie haben Glück, dass Sie sich hier „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung und nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Seien sie froh, dass sie beide hier noch sitzen“, rief Staatsanwältin Judith Hippenstiel dem 19-Jährigen ins Gedächtnis.
Sofortige Entschuldigung
Was Richter Torsten Hoffmann wie auch die Staatsanwaltschaft als strafmildernd bewerteten, war das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten sowie die sofortige Entschuldigung, die der Azubi noch am Unfalltag im Krankenhaus an das Opfer richtete. „Ich wünschte, ich könnte das alles wieder rückgängig machen“, lauteten seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung. Die Geldstrafe müsse dem Gericht zufolge aber schon größer ausfallen, bezüglich des dreimonatigen Fahrverbots gab Richter Hoffmann an, dass es „unerlässlich sei, hier das höchstmögliche Strafmaß zu verhängen. Das muss für Sie ein einschneidendes Erlebnis sein.“