Bad Berleburg. . Die Stadt Bad Berleburg und Fraktion „Die Linke“ verbuchen Ausgang des Rechtsstreits gleichermaßen als Erfolg.

  • Nach Klage der „ Linken“ muss Bad Berleburg nachbessern und kleine Fraktionen berücksichtigen
  • Stadtverwaltung stimmt der vom Gericht vorgeschlagenen Einigung zu, um weitere Kosten zu sparen
  • Nun soll noch die BLB Tourismus GmbH Einblick in ihre Bilanzen gewähren

Die Stadt Bad Berleburg entsendet erneut Vertreter in die Versammlung des Zweckverbandes Region Wittgenstein (ZRW) – ein Beschluss dazu soll zur nächsten Stadtverordneten-Versammlung am 2. November auf der Tagesordnung stehen. Grund: eine Klage der Fraktion „Die Linke“ im Rat.

Das Verwaltungsgericht in Arnsberg habe die Auffassung vertreten, räumte Beigeordneter Volker Sonneborn in der Ratssitzung ein, „dass mit Ausnahme des Bürgermeisters alle Vertreter der Verbandsversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer zu bestimmen seien, inklusive der vorgeschlagenen Verwaltungsmitarbeiter“. Ein Mehrheitsbeschluss reiche jedenfalls nicht aus, geben die Richter in der Verhandlung zu Protokoll – weil gerade kleine Fraktionen bei der Besetzung der Vertreter-Posten so nicht zum Zuge kommen könnten.

Die Abstimmung am 7. Dezember 2015 sei „rechtswidrig“ gewesen. Sie habe sowohl gegen die Gemeindeordnung als auch gegen die Satzung des Zweckverbandes verstoßen, die für die Vertreter der Verbandsversammlung eine Verhältniswahl vorsehe. Diese Regelung gelte allerdings nicht für den Bürgermeister: Er gehöre der Versammlung kraft Gesetzes ohnehin an.

Die Satzung des Zweckverbandes sei „in dieser Hinsicht nicht eindeutig gefasst“, referiert Beigeordneter Sonneborn „die Meinung des Gerichts“. Allerdings hätten die Richter es grundsätzlich „als rechtmäßig“ angesehen, dass neben dem Bürgermeister auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung in die ZRW-Versammlung entsendet werden.

Streitwert liegt bei 10000 Euro

Vor der ursprünglichen Abstimmung im vergangenen Dezember habe sich die Stadtverwaltung übrigens zuvor Rat bei der Kommunalaufsicht des Kreises sowie beim Rechtsbeistand der Stadt geholt, so Beigeordneter Sonneborn weiter.

Die Stadt sei bei der mündlichen Verhandlung in Arnsberg auf den Vorschlag der Richter eingegangen, sich zu einigen, betont Sonneborn – nicht zuletzt, „um weitere Kosten für die Stadt Bad Berleburg zu vermeiden“. Die nämlich wären jedenfalls entstanden, hätte die Stadt „für den Fall eines negativen Urteils“ der Arnsberger Richter noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster als nächste Instanz einholen müssen. Da es sich um einen sogenannten Verfassungsstreit von zwei Organen einer Kommune handle, erläutert Sonneborn, hätte auch das OVG-Verfahren „aus dem kommunalen Haushalt getragen werden müssen“. Die Organe – das sind in diesem Fall der Rat mit seinen Fraktionen einerseits und die Stadtverwaltung andererseits. Nun ist das Verfahren eingestellt, der Streitwert liegt bei 10000 Euro.

Beim Verwaltungsgericht ebenfalls verhandelt wurde eine zweite Klage der Bad Berleburger Ratsfraktion „Die Linke“. Deren Fraktionschef Georg Sunke hatte auf diesem Wege nämlich auch Akteneinsicht in den Geschäftsführer-Vertrag der BLB Tourismus GmbH verlangt. Ihre Klage hatte die Partei jedoch zurückgezogen, als die Richter ihr keine Aussicht auf Erfolg bescheinigten. Nach Informationen unserer Zeitung deshalb, weil ein solcher Vertrag angeblich nicht existiere.

Insgesamt verbucht die Stadt Bad Berleburg die Ergebnisse der Verhandlungen vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht als Erfolg. Damit sei „nunmehr unter zwei von drei Klageverfahren ein Schluss-Strich gezogen worden“, so das Fazit des Beigeordneten.

Akteneinsicht bei BLB-Tourismus

Aber auch Georg Sunke ist mit der gerichtlich erreichten Neuwahl der ZRW-Vertreter sehr zufrieden. Und in Sachen Akteneinsicht BLB-Tourismus GmbH? Hier kündigt der Politiker im Gespräch mit unserer Zeitung einen neuen Vorstoß an.

Sunke fordert nun unter anderem Einsicht in die Eröffnungsbilanz 2014 der Gesellschaft und in den Jahresabschluss für das erste komplette Wirtschaftsjahr – verbunden ferner mit der Bitte um Erläuterung, warum der Gesellschaftsvertrag offensichtlich ohne Beteiligung des Rates um einen sehr wichtigen Paragrafen ergänzt worden sei.