Erndtebrück. . Bis der Gemeinderat Anfang Oktober über die Schmutzwasser-Gebühr in Erndtebrück entscheidet, soll die Gemeindeverwaltung noch Alternativen ausloten.

  • Die Diskussion geht weiter: Ist eine Grundgebühr für Schmutzwasser gerecht?
  • Single-Haushalte müssen statt 150 dann 200 Euro zahlen
  • Nur Gewerbebetriebe können aus Sicht der SPD sparen

Ist die angedachte Grundgebühr in Erndtebrück für die Schmutzwasser-Beseitigung wirklich gerecht? Über diese Frage diskutierten die Politiker am Mittwochabend im Haupt- und Finanzausschuss – und waren sich am Ende einig: Die Gemeindeverwaltung sollte noch weitere Alternativen zur Gebührenstruktur durchrechnen, ehe darüber dann Anfang Oktober der Gemeinderat entscheidet.

Beigeordneter und Kämmerer Thomas Müsse stellte die Grundgebühr einführend als vorteilhaft insbesondere für große Familien dar, in deren Haushalten eben auch viel Wasser verbraucht werde.

Ziel: Gebühr pro Wohneinheit

CDU-Fraktionschef Heinz-Josef Linten hatte Ende 2015 angeregt, die Einführung der Gebühr zu prüfen. Dabei „ist uns der soziale Aspekt nach wie vor wichtig“, betonte er in der Diskussion. Hier habe die Verwaltung mit einer Alternative, die eine eher niedrige Grundgebühr für die Haushalte plus Verbrauchsgebühren ansetzte, den richtigen Weg gewählt.

Aus Sicht von SPD-Fraktionschef Tim Saßmannshausen dagegen ist die neue Schmutzwasser-Gebühr inklusive Grundgebühr nicht akzeptabel – steige sie doch für Single-Haushalte von etwa 150 auf 200 Euro pro Jahr. Und selbst ein typischer Vier-Personen-Haushalt spare bei konstant rund 600 Euro nichts. Nur Gewerbebetriebe könnten spürbar sparen. Saßmannshausen regte daher an, die monatliche Grundgebühr für die 2000 kleineren Zähler um zwei auf vier Euro abzusenken – und bei den wenigen großen Zählern mit der Gebühr höher zu gehen.

UWG-Fraktionschef Heinrich-Wilhelm Wörster nannte die gewählte Gebühren-Alternative „irgendwo gerecht für alle Seiten“. Dennoch bleibe seine Fraktion dabei, dass der Abwasser-Preis generell viel zu hoch sei. Es sei sinnvoll, die Eigentümer meist ungenutzter Ferienhäuser mit der Grundgebühr zu erfassen, so Karl-Wilhelm Flender (FDP) – belaste aber zugleich Besitzer von Häusern, die wegen des demografischen Wandels leerstehen.

Allerdings wird die Berechnung der Grundgebühr nach Zählergrößen wohl nur eine Übergangslösung für 2017 sein, denn: Schon für 2018 basteln die Fachleute im Erndtebrücker Rathaus an einer Grundgebühr pro Wohneinheit. Übrigens eine Variante, die auch Bad Berleburg nach dem Vorbild von Winterberg plant – allerdings nicht mehr für 2017, weil die Materie juristisch nicht gerade einfach ist.