Berghausen. . Angeblich sollen Spezial-Anfertigungen wie besondere Zahnräder für landwirtschaftliche Fahrzeuge eine Rolle spielen.

  • Hochwertige Werkzeuge für Eigenbedarf hergestellt
  • Kündigung nach Verstoß gegen Firmen-Ethik
  • Unternehmen erstattet aber keine Strafanzeige

Die Firma „Stahlschmidt CableSystems“ (SCS) in Berghausen hat einen langjährigen Mitarbeiter fristlos entlassen, weil er sich nicht an die Ethik-Charta des Unternehmens gehalten hat. Diese Information, die gerüchteweise Wittgenstein beschäftigt, bestätigte am Montag Kai-Uwe Wollenhaupt. Er ist seit Juli diesen Jahres Geschäftsführer bei SCS. Und in dieser Funktion sind ihm wohl Unregelmäßigkeiten im Bereich Werkzeugbau aufgefallen.

Angeblich sollen Spezial-Anfertigungen wie besondere Zahnräder für landwirtschaftliche Fahrzeuge eine Rolle spielen. Diese hochwertigen Werkzeuge sollen von dem Mitarbeiter nach Feierabend als Eigenbedarf angefertigt und dann an Bekannte und über das Internet verkauft worden sein. Eine Abrechnung mit dem Arbeitgeber erfolgte nicht.

Die SCS Stahlschmidt Cable Systems ist zum 31. Juli 2015 an die Peter Möhrle Holding aus Hamburg verkauft worden. Die Familie Stahlschmidt, die das Unternehmen vor etwa 91 Jahren gründete hat sich aus dem Geschäft zurückgezogen.
Die SCS Stahlschmidt Cable Systems ist zum 31. Juli 2015 an die Peter Möhrle Holding aus Hamburg verkauft worden. Die Familie Stahlschmidt, die das Unternehmen vor etwa 91 Jahren gründete hat sich aus dem Geschäft zurückgezogen. © WP

„Ich habe nur einen Fall zum Anlass für die Freistellung genommen“, erläutert Wollenhaupt; auch handele es sich „nicht um Riesenbeträge“, die als Schaden für SCS anzunehmen seien. Wollenhaupt: „Die Größenordnung, von denen die Gerüchte draußen sprechen, sind für mich nicht nachvollziehbar.“ Wie unsere Zeitung erfuhr, soll Wollenhaupt angeblich selbst im Betrieb nach bestimmten Werkzeugen gesucht haben - erfolglos.

Die Konsequenz der Entlassung sei notwendig gewesen, da alle Mitarbeiter bereits zu Zeiten der Familie Stahlschmidt in der Geschäftsführung eine Ethik-Charta unterzeichnet hätten. In dieser, sich vom Unternehmen selbst gegebenen, 21 Seiten starke Richtlinie heißt es: „Die Einhaltung der Ethik-Charta wird turnusmäßig überprüft. Verstöße gegen die in dieser Ethik-Charta enthaltenen Grundsätze werden personelle Maßnahmen nach sich ziehen und entsprechend den betriebsüblichen Regelungen behandelt bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Dies kann bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen bzw. Schadensersatzforderungen zur Folge haben.“ Gegen den zuletzt in führender Position beschäftigten Mitarbeiter hat das Unternehmen nach Angaben von Geschäftsführer Wollenhaupt bislang keine Strafanzeige erstattet. Der Betriebsrat sei über die Entlassung informiert worden; habe aber von seinem Einspruchsrecht „keinen Gebrauch gemacht“, so Kai-Uwe Wollenhaupt.