Wingeshausen/München. .

Von 130 in der Waldgenossenschaft Wingeshausen-Aue organisierten Grundbesitzern leben 100 im Ort. Mit großer Mehrheit haben sie sich jetzt in einer außerordentlichen Generalversammlung dafür ausgesprochen, die Pläne für fünf Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet „Auf dem Sohl“ weiter zu verfolgen, obwohl das Gebiet aus kommunalpolitischer Sicht nicht mehr als Potenzialfläche in Frage kommt.

Dennoch haben sich die Waldeigentümer und Grünlandbesitzer dazu entschlossen, den vor gut fünf Wochen ausgelaufenen Vertrag mit dem Windpark-Entwickler Juwi als Neuvertrag zu verlängern. Genossenschaftsvorsteher Oliver Beitzel: „Wir hängen noch einmal zwei Jahre dran und rechnen uns Chancen aus.“ Beitzel ist klar, dass die Stadt kein Planungsrecht für das Vorhaben erteilt hat, er glaubt aber auch, dass mit einem neuen Projektierer noch einmal Schwung in das Vorhaben kommen könnte. Denn Juwi hat Ende 2015 insgesamt 31 Windenergie-Projekte an die auf dasselbe Geschäftsfeld spezialisierte BayWa-Tochter BayWa r.e. verkauft – darunter auch das Projekt „Auf dem Sohl“.

Jan Termeer, Regionalleiter Mitte bei BayWar.e., bestätigt diese Informationen und teilt konkret zu Wingeshausen mit: „BayWa r.e. plant die Realisierung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen. Die Windenergieanlagen werden voraussichtlich eine Nabenhöhe von bis zu 165 Metern und eine Nennleistung von 3,3 bis 4,2 MW haben. Je nach ausgewähltem Anlagentyp können durch den geplanten Windpark zwischen 15100 bis 17700 Haushalte mit Strom versorgt werden.“ Diese Berechnung, so Termeer, erfolge nach Vorgaben der Stromsparinitiative des Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz mit Stand von 2014.

RWE schon zum Anschluss bereit

Offenbar sind die Planungen weiter gediehen als geahnt, denn laut BayWa r.e. „liegt eine Anschlusszusage vor, in der von RWE ein Netzverknüpfungspunkt am Umspannwerk Berghausen zugewiesen wurde. Die externe Verkehrserschließung ist von der L 553 aus geplant.“

Bereits bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar habe BayWa r.e. ausführlich dargelegt, warum die Planungsfläche hervorragend für die Nutzung der Windenergie geeignet und im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen sei. Allerdings ohne Erfolg: Die Potenzialfläche „Auf dem Sohl“, so entschied die Politik, kommt nicht weiter in Betracht. Aber der Münchener Projektierer will nicht aufgeben. Jan Termeer betont: „Auch nach dem aktuellen Stand der FNP-Planung und der für BayWa r.e. überraschenden Herausnahme der Potenzialfläche „Auf dem Sohl“ hält BayWa r.e. an ihrer Planung fest, insgesamt fünf WEA auf der Potenzialfläche zu errichten und zu betreiben. Es liegen alle genehmigungsrelevanten Gutachten und Unterlagen vor, ein entsprechender Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird vorbereitet.“

Stellungnahme der Investoren

Logischerweise hat auch BayWa, wie vier weitere Investoren, eine Stellungnahme an der Montag beendeten, öffentlichen Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes – Sachlicher Teilplan „Windenergie“ in Bad Berleburg abgegeben.

Gleichwohl darf anhand der gültigen Beschlusslage davon auszugehen sein, dass „Auf dem Sohl“ im Rathaus kein Thema mehr sein wird. Das jedenfalls deutet Regina Linde, Pressesprecherin der Stadt, an. „Die Abwägung hat nach bestem Wissen und Gewissen stattgefunden, und jetzt haben wir drei Gebiete. Alle anderen haben keine Chance“. Aber BayWa r.e. will sich davon zunächst noch nicht beirren lassen: „Wir werden weiterhin versuchen, eine Genehmigung herbeizuführen und das Projekt weiterzuverfolgen. BayWa r.e. zielt auf ein Einvernehmen mit der Stadt Bad Berleburg ab und hofft, dass die Potenzialfläche aufgrund der sehr guten Eignung für die Windenergie noch berücksichtigt wird.“

Endgültige Zahlen stehen fest

Unterdessen gibt es aus dem Rathaus konkrete Zahlen:
Auf Kilbe-Nord entfallen 546 Eingaben, darunter als eine Eingabe gezählt die Liste mit 72 Unterschriften der Bürgerinitiative Trufte/Winterscheid;
Ohrenbach: 19 einzelne plus 234 für die Bürgerinitiative Arfeld
Osterholz: 4
Allgemein: 6.

Alle Stellungnahmen würden „nun argumentativ sortiert“, so Regina Linde, danach werde entschieden, „was muss ein Gutachter fachlich oder ein Rechtsanwalt juristisch bewerten“.