Bad Berleburg.

  • Wachleute misshandeln Flüchtlinge
  • Private Party der Security in Unterkunft
  • Opfer und Angeklagte alkoholisiert

Am Dienstag verurteilte das Bad Berleburger Amtsgericht zwei ehemalige Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die die Bad Berleburger Flüchtlingsunterkunft bewacht, zu Gefängnisstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung. Einer von ihnen muss für 22 Monate ins Gefängnis – ohne Bewährung. Der zweite bekam eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und muss 2400 Euro Geldbuße bezahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide bei einer Auseinandersetzung unter Bewohnern einen Flüchtling mit Schlägen und Tritten misshandelt haben. Der jüngere Angeklagte, ein 32-jähriger Siegener, war außerdem verurteilt worden, weil er einen Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung nach einer anderen Auseinandersetzung auf dem Außengelände mit einem VW-Bulli verfolgt und geschlagen haben soll. Zusammen mit der Misshandlung gewürdigt, muss der werdende Vater nun 22 Monate ins Gefängnis. Über die beiden Angeklagten zur Last gelegte Körperverletzung berichtete ein als Zeuge vernommener Kollege der Angeklagten von chaotischen Verhältnissen: „Kommt hoch und helft uns, die stechen sich oben ab“, lautete der Hilferuf der Diensthabenden an jenem Abend. Daraufhin waren die Angeklagten von einer privaten Feier im Keller der Unterkunft zur Unterstützung gekommen. Beide sind zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Auf dem Gelände soll es dann zu den Misshandlungen gekommen sein. Zu Gunsten der Angeklagten wurde gewertet, dass das Opfer zuvor selbst Mitbewohner mit einem Messer oder einem scharfen Gegenstand verletzt haben soll.

Aussagen des Opfers werden ebenfalls bezweifelt

„Die Security musste davon ausgehen, dass der Mann bewaffnet war. Aber sie haben mit ihren Maßnahmen deutlich das normale Maß überschritten“, resümierte Amtsanwältin Judith Hippenstiel. Das marokkanisch Opfer war mit Dolmetscher im Zeugenstand und lieferte eine andere Version: Man habe im Stadtpark viel Alkohol konsumiert, sei dann zur Unterkunft zurückgekehrt und habe dort Spaß gehabt. Es sei aber zu keinem Streit gekommen.

Seine Begleiter hatten bei der Polizei jedoch das Gegenteil ausgesagt, davon wollte der Marokkaner im Zeugenstand nichts wissen. Auch habe keiner der Beteiligten den Sicherheitsdienst-Mitarbeitern Verletzungen gezeigt, so der Marokkaner. Andere Zeugen sagten aber das Gegenteil aus. Nicht abschließend geklärt werden konnten die einzelnen Gewalttaten, die beiden Angeklagten vorgeworfen wurden: „Wir wissen nicht, ob die Finger in die Nase gesteckt wurden, oder nicht. Aber der Kopf wurde auf den Boden geschlagen und es gab Schläge und Tritte“, resümierten Richter Torsten Hoffmann. Und fest stehe auch, dass der zweite Angeklagte den Marokkaner mit seinem Körper fixiert habe. Ob er auf den Beinen oder den Händen gestanden habe – darüber gab es unterschiedliche Angaben.

Beide Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, das Gericht folgte im Urteil in einem Fall – 22 Monate ohne Bewährung – dem Antrag der Staatsanwaltschaft und in dem anderen Fall mit sieben Monaten Bewährungsstrafe und 2400 Euro Geldbuße knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.