Bad Berleburg/Erndtebrück. . Das Schöffengericht in Bad Berleburg erkennt den Fall aus 2006 als minderschwer an. Ein Mann aus Kreuztal kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Nett, charmant und gut gelaunt betrat der 36 Jahre alte Angeklagte mit seinen Rechtsanwalt Werner Stahl den Sitzungssaal. Eine Stunde und zehn Minuten später ließ der gebürtige Kreuztaler nur noch den Kopf hängen. Es ging um eine Tat, die sich bereits 2006 in Erndtebrück ereignet haben soll. Dort kommt es zwischen dem Lackierer und seiner Ex-Freundin zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.
Aber dann macht der 36-Jährige etwas, wofür bis zu 15 Jahre Gefängnis drohen. Er bindet die Hände der Frau mit einer Leine auf den Rücken, vergeht sich an ihr anal bis zum Samenerguss, heißt es in der Anklageschrift von Staatsanwalt Markus Bender. Per SMS hatten sich beide zum Liebesspiel in einer Erndtebrücker Wohnung verabredet – und das soll laut dem Beschuldigten auch nichts Ungewöhnliches gewesen sein, die Fesselung inklusive. Die mutmaßliche Geschädigte, eine blonde, eher zierliche Frau, wartete parallel auf dem Gerichtsflur auf ihre Vernehmung.
Rechtsgespräch
Davor konnte sie allerdings bewahrt werden, weil Strafrichter Torsten Hoffmann überraschend zum so genannten „Rechtsgespräch“ ins Hinterzimmer lud. Staatsanwalt Bender, Verteidiger Stahl, der Vorsitzende sowie seine zwei Schöffen, Dietmar Beuter und Sabine Hortebusch, nahmen daran teil. Das dauerte einige Minuten. Dann zog sich der Verteidiger mit seinem Mandanten zurück – und der ließ nach rund 20 Minuten nicht nur den Kopf hängen, er machte auch keine weiteren Ausführungen. Das übernahm sein Rechtsanwalt, der die Tat im Namen des 36-Jährigen in voller Gänze einräumte. Zuvor hatte sich bereits abgezeichnet, dass der Lackierer für die Tat aus dem Jahr 2006 wohl mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könnte.
Alle Prozessbeteiligten hatten eine Vergewaltigung in einem „minderschweren Fall“ erkannt. „Sie haben ein Mittel eingesetzt, das Widerstand bricht“, wertete Markus Bender die Tat, beantragte dann aber mit erheblichen Bauchschmerzen die zwei Jahre zur Bewährung.
Geldauflage
Die Frage, warum das Geschehen erst zehn Jahre später vor den Kadi kommt, kann auch beantwortet werden: Das Opfer dürfte psychisch angeschlagen sein und als labil gelten – deshalb muss die Frau wohl jahrelang mit einer Strafanzeige bei der Polizei gewartet haben. Im Tatzeitraum sollen der Kreuztaler und die Ex-Freundin beide Betäubungsmittel konsumiert haben. Mit seiner Bewährungsstrafe ist der Lackierer jetzt vorbestraft. Eine Geldauflage hat das Schöffengericht ebenfalls noch verhängt: 1800 Euro.