Bad Berleburg. . Weil der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat, kommt es zur Hauptverhandlung und höherer Strafe.

Die zwei Dosen Tabak im Wert von 21,90 Euro werden einem 21 Jahre alten Mann jetzt ziemlich teuer zu stehen kommen. Gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter verstaute er die Beute im August vergangenen Jahres in einem Rucksack. Beim Versuch, den Kassenbereich eines Laaspher Supermarktes ohne Bezahlen zu passieren, wird das Duo von einem aufmerksamen Mitarbeiter gestellt.

Weil es sich bei der Beute um geringwertige Sachen handelte, wäre die Angelegenheit schnell beendet gewesen. Laut Richter Torsten Hoffmann wird solch ein Diebstahl nicht weiter verfolgt, es sei denn, der Geschädigte stellt einen Strafantrag – und genau das ist geschehen.

Zur ersten Hauptverhandlung ist der Beschuldigte nicht erschienen. Weil es sich bei ihm um einen mongolischen Staatsbürger handelt, musste dass Amtsgericht eine Dolmetscherin aus Düsseldorf bestellen, die sich zwar nicht umsonst, allerdings vergebens auf die Reise machte. Dem Amtsgericht blieb im November 2015 nichts anderes übrig, als einen Strafbefehl nach Wuppertal, dem neuen Aufenthaltsort des geduldeten Asylbewerbers, zu schicken. Der legte Einspruch gegen die verhängten 45 Tagessätze zu je zehn Euro ein.

Vielleicht hätte sich der Mongole vorher juristischen Rat einholen sollen, denn jetzt wird die relativ kurze Hauptverhandlung am Freitag teuer. Der 21-Jährige muss aufgrund des Einspruchs nicht nur die Prozesskosten zahlen, sondern auch die Übersetzerin – die berechnet einen Stundensatz in Höhe von 70 Euro. Dazu kommt ihre diesmal nicht vergebliche Anreise aus Düsseldorf. Außerdem muss er die Kosten für erste Verhandlung komplett bezahlen, weil er der Vorladung nicht gefolgt war.

Und dann hat er sich noch einen Bock geschossen: Er war der Meinung, die Geldstrafe sogar schon gezahlt zu haben, 200 Euro seien das gewesen. Da konnte ihm Richter Hoffmann aber auf die Sprünge helfen:„Das war eine Straftat davor.“