Bad Berleburg. . Das undurchsichtige Geschehen bei einer Party in Bad Berleburg landete jetzt vor dem Amtsgericht. Dabei ging es auch um Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Etwas undurchsichtig war das Geschehen, das am Dienstag vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg verhandelt wurde. Fakt ist, dass eine Party in der Brandenburger Straße im Sommer 2014 aus den Fugen geraten war und die Polizei mehrmals anrücken musste, da sich Anwohner über den Lärm auf dem Flur des Hauses beschwert hatten.

Massiver Angriff und Ruhestörung

Die Anklage von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel wirft zwei Männern und zwei Frauen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Dabei hätten sie sich diese Anzeige ersparen können, wenn sie den Platzverweis der Polizei ernst genommen hätten. Haben sie aber nicht. Denn die beiden Männer, die gestern mit ihren Verteidigern zum Termin gekommen waren, sind später in der Nacht zu besagter Feier zurückgekehrt. Dabei kam es erneut zu Ruhestörungen und Belästigungen der Nachbarn, so dass die Polizei ein weiteres Mal eingreifen musste.

Dabei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, seien die Beamten von dem Trio und einer weiteren Nachbarin der Gastgeberin massiv angegriffen und bedroht worden. Die Besucher und Ausrichter der Party sollen die Polizeibeamten mit einem Stuhl beworfen, mit Fäusten, Feuerlöschern und Flaschen gedroht haben. Außerdem seien die Polizeibeamten getreten, geschlagen und gekratzt worden. Der Stuhl sei vom Balkon geworfen worden und habe einen Polizisten auf dem Weg zum Streifenwagen nur knapp verfehlt. Einer der Angeklagten habe im Treppenhaus versucht, einen Feuerlöscher aus der Verankerung zu holen und als Werkzeug gegen die Polizei zu nutzen. Außerdem habe er die Faust erhoben und mit einer Flasche in der Hand gedroht. Die beiden Damen sollen laut Anklage getreten, geschlagen und gekratzt und im Handgemenge immer wieder versucht haben, die beiden Männer in die Wohnung zu ziehen.

Während die beiden Männer zum Verhandlungstermin gekommen waren, fehlte die mitangeklagte Gastgeberin der Party. Sie wurde wegen unentschuldigter Abwesenheit zu 80 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt.

1800 Euro Geldauflage

Das Verfahren gegen den ersten Angeklagten, einen 36-jährigen Maschinenarbeiter, wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 1800 Euro eingestellt. Er hatte eingeräumt, dass die in der Anklage dokumentierten Vorfälle tatsächlich so abgelaufen seien. „Warum sind Sie wieder dorthin gekommen, wenn Sie einen Platzverweis hatten?“ hakte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel nach. Dies konnte der Angeklagte nicht so recht erklären. Er habe nichts von der Party verpassen wollen. Wie stark er alkoholisiert war, vermochte er ebenfalls nicht mehr genau zu sagen: „Halb besoffen und halb nüchtern.“

Entlastungszeugen vorladen

Der zweite Angeklagte, ein 32-jähriger Fabrikarbeiter, der Cousin des ersten Angeklagten, stellte das Geschehen aus seiner Sicht anders dar. Den ersten „Besuch“ der Polizisten habe er gar nicht mitbekommen, da er geschlafen habe. Er sei erst wach geworden, als die Beamten in der Wohnung gestanden und ihn und seinen Cousin herausgeholt hätten.

Sein Verteidiger beantragte, das Verfahren auszusetzen und Entlastungszeugen vorzuladen, darunter auch die Gastgeberin des verhängnisvollen Abends, sowie eine weitere beteiligte Dame, gegen die bereits im Vorfeld ein Strafbefehl ergangen war. Der Angeklagte selbst beantragte eine weitere Zeugin zum neuen Termin zu laden.

Im Zuschauerraum hatten auch die Eltern des 32-Jährigen Platz genommen, die immer wieder durch Zwischenkommentare auf sich aufmerksam machten. Sie hatten ihrem Sohn zugerufen, er solle hier die Wahrheit sagen. Dass nicht er, sondern sein Cousin die Flasche gegen den Polizeibeamten erhoben habe. Bei der Feier waren die Eltern allerdings nicht gewesen. Dem Sohn der Zwischenrufer war deren Auftritt offenbar unangenehm. Schließlich musste Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel mit einer klaren Ansage für Ruhe sorgen.

Das Verfahren gegen den 32-jährigen wurde ausgesetzt und wird mit den weiteren Zeugen zu einem neuen Termin weitergeführt.