Bad Berleburg .

„Was ich damals bei der Polizei gesagt habe, stimmt. Ich habe mich beeinflussen lassen und später vor Gericht gelogen.“ Gleich zu Beginn der Verhandlung wegen falscher Verdächtigung machte der 20-jährige Angeklagte reinen Tisch. So, wie ihm die Tat vorgeworfen wurde, habe er sie nicht begangen.

Im November 2014 erschien der junge Mann bei der Polizei, um Anzeige gegen einen bekannten Drogendealer aus Berghausen zu erstatten. Von ihm, so seine Aussage, habe er Amphetamin-Paste gekauft und LSD geschenkt bekommen. In der folgenden Gerichtsverhandlung hatte der gestern Angeklagte diese Aussage aber als falsch erklärt und angegeben, von einem anderen Mann angestiftet worden zu sein, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dafür sollte sich der junge Mann, der demnächst seinen Realschulabschluss nachholt, vor dem Jugendrichter verantworten.

Angeklagter trägt Konsequenz selbst

Ruhig und sachlich schilderte der 20-Jährige, der ohne Rechtsbeistand oder Unterstützung seiner Eltern erschien, im Gericht nun die tatsächliche Situation. Demnach war er zum Zeitpunkt der ersten Gerichtsverhandlung drogensüchtig – und somit vom Berghäuser Dealer abhängig. „Ich habe mich von dem beeinflussen lassen, vor Gericht so auszusagen. Er hat mir diktiert, was ich sagen soll, damit er da am besten ‘raus kommt“, erklärte der Angeklagte gestern.

Der Mann, der ihn zur Aussage bei der Polizei genötigt haben sollte, war also frei erfunden. Der Berghäuser Dealer hatte die Suchtsituation des Angeklagten schamlos ausgenutzt und den jungen Berleburger so beeinflusst, vor Gericht für ihn zu lügen. Die Konsequenzen dafür muss nun der Angeklagte auch selbst tragen. „Es wird ein Verfahren wegen Falschaussage nach sich ziehen, wofür sie auch bestraft werden“, machte Staatsanwältin Judith Hippen­stiel dem jungen Mann in der gestrigen Verhandlung klar. Aber auch, dass sich das Geständnis sicher strafmildernd auswirken wird: „Das ist sehr ehrenwert, kommt selten vor.“

Den Grund seiner Anzeige schilderte der Angeklagte gestern auch. „Der hat mir einfach ohne Vorwarnung LSD gegeben. Ich wusste nicht, was das war. Was ich da durchgemacht habe, möchte ich niemals wieder erleben. Das fand ich eine absolute Sauerei von ihm – und deshalb habe ich ihn angezeigt.“

Freispruch – vorerst

Den Vorwurf der falschen Verdächtigung gegen den Berghäuser Drogendealer sahen weder Staatsanwaltschaft noch Richter Torsten Hoffmann bestätigt – und auch nicht Bewährungshelfer Jens-Uwe Joppich aus Sicht der Jugendgerichtshilfe. Deshalb wurde der Angeklagte gestern von diesem Vorwurf freigesprochen. Er wird sich aber in einem weiteren Verfahren wegen der bewussten Falschaussage vor Gericht verantworten müssen.