Bad Berleburg. .

„Ich muss mir helfen lassen, damit ich nicht noch weiter abrutsche“ – mit dieser Erkenntnis gab ein 35-Jähriger aus Bad Berleburg am Dienstag vor Strafrichter Torsten Hoffmann sein „Alkohol- und Drogenproblem“ unumwunden zu. Nicht erst jetzt, und auch nicht, um vor Gericht etwas zu beschönigen, habe der dreifache Vater den Weg in eine nachhaltige Suchttherapie eingeschlagen. Aber allein die Tatsache, dass der ungelernte Hartz -IV-Empfänger von sich aus bei der Beratung der Diakonie Unterstützung gesucht hat, bringt ihm keinen Freispruch.

Vielmehr beinhaltet die von Richter Hoffmann verhängte, fünfmonatige Bewährungsstrafe für den Angeklagten die Weisung zu einer stationären Suchttherapie. Und damit er nicht nur „zu Hause herumhängt“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, bekam der Berleburger obendrein noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt.

Für was eigentlich? Im vergangenen Oktober hatte er wohl reichlich mit „einem Kollegen“ gezecht, auf den Alkohol obendrein noch Tabletten gegeben. Dann wurde ein Mofa gestartet.

Doch in der Limburgstraße war die Fahrt zu Ende. Die Polizeibeamten stellten nicht nur 1,85 Promille Alkohol im Blut des Betrunkenen fest, sondern an dem Gefährt auch noch, dass die Tempo-Drosselung – wie auch immer – wirkungslos war. Die höhere Geschwindigkeit hingegen bedeutet eine Fahrerlaubnis und genau die war dem Beschuldigten bereits Monate zuvor abgenommen worden.

Motorisierte Fahrzeuge sind tabu

„Vorsätzlich betrunken, vorsätzlich ohne Führerschein - der Angeklagte weiß, dass er eine Straftat begangen hat“, stellte die Oberamtsanwältin fest und verlangte zur Strafe ein dreimonatiges Fahrverbot für jegliche motorisierte Fahrzeuge sowie eine Führerschein-Sperrfrist von anderthalb Jahren.

Strafrichter Hoffmann hatte während der Beweisaufnahme durchaus „Reue“ bei den Einlassungen des Angeklagten herausgehört, wie er in seinem Urteil begründete: „Insbesondere die freiwillige Inanspruchnahme von externer Hilfe und die Bereitschaft zur stationären Therapie sprechen für ihn“. Die Strafe - vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt - könne dem Mann helfen, auf einen straffreien Weg zu kommen.