Siegen-Wittgenstein/Düsseldorf.
Der Landtag hat das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verabschiedet. „Das neue Gesetz stellt einen wichtigen Meilenstein dar und sichert die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren auch bei uns im Kreis Siegen-Wittgenstein“, sagt Falk Heinrichs, heimischer SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Innenausschusses. „Es passt das Regelwerk des bisherigen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) heutigen Anforderungen an.“
Große Teile des ursprünglichen Gesetzentwurfs der NRW-Landesregierung waren unstrittig. Besonders freut es Heinrichs, dass es sogar gelungen sei, noch notwendige Anpassungen im Konsens zwischen den Fraktionen von SPD, CDU und Grünen zu gestalten.
Stärkung des Ehrenamtes
85 000 freiwillige Feuerwehrleute und 150 000 hauptamtliche sind von den Bestimmungen des neuen Gesetzes landesweit betroffen. Schwerpunkte des BHKG sind die Aufwertung des Katastrophenschutzes, die Stärkung des Ehrenamtes, die Nachwuchsförderung und die Anpassung von Brandschutzregeln. „Gesetzlich verankert sind von jetzt an auch die Kinderfeuerwehren. Diese sind wichtig, um bei Jungen und Mädchen schon möglichst frühzeitig das Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement in der Feuerwehr zu wecken“, unterstreicht Falk Heinrichs und weist auf einige weitere wichtige Weichenstellungen hin: Das neue Gesetz beinhalte einen verbesserten Unfallversicherungsschutz für Feuerwehrleute. In der Vergangenheit kam es nach Dienstunfällen nicht selten vor, dass Ansprüche von der Unfallkasse wegen einer „Vorerkrankung“ nicht erfüllt wurden. Heinrichs: „Das führte zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Feuerwehren. Daher ist es wichtig, dass das BHKG von jetzt an sicherstellt, dass Vorerkrankungen nach einem Dienstunfall nicht mehr dazu führen können, dass Ansprüche der Unfallopfer oder auch ihrer Familien abgelehnt werden“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete.
Gespräch mit Feuerwehr gesucht
Als Mitglied des Innenausschusses hat Falk Heinrichs das Gesetzgebungsverfahren von Anfang bis Ende intensiv begleitet. „Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dem BHKG gelungen ist, die künftige Arbeit unserer Feuerwehren auf eine tragfähige rechtliche Basis zu stellen. Auch und gerade die Innenpolitiker der SPD-Landtagsfraktion haben in den vergangenen Monaten immer wieder das Gespräch mit den Feuerwehrleuten und weiteren Betroffenen gesucht. Es gab dazu zahlreiche Veranstaltungen im ganzen Land. Viele Anregungen, die uns auf diese Weise erreicht haben, sind in die Entscheidungsprozesse mit eingeflossen. Die Resultate können sich sehen lassen“, so der Innenpolitiker aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein.