Bad Berleburg.
Wenn der Postbote mit einem Paket unter dem Arm klingelte, da verspürte der Bad Berleburger regelmäßig „Glücksgefühle“. Glücklich wären bestimmt auch die Absender gewesen, wenn denn für die Bestellungen auch Geld geflossen wäre. Bezahlt hat er aber nicht.
Wie oft der 40-Jährige mit dieser Masche Erfolg hatte, ist nicht bekannt, aber immerhin vier Geschädigte haben eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Darunter war auch der Betreiber einer Apotheke. Ausgerechnet bei dieser Bestellung hatte sich der Betrüger noch mit einem Doktortitel geschmückt, das nennt sich im Juristendeutsch: „Missbrauch von Titeln“.
Geständnis abgelegt
Sonst hatte es der Berleburger meist auf Kleidung abgesehen. Der Gesamtschaden betrug mehrere hundert Euro. Am Dienstag präsentierte sich der Beschuldigte im Gericht von seiner besten Seite. Da er ein vollumfängliches Geständnis ablegte, konnte auf die Vernehmung der Geschädigten verzichtet werden. Und seit März ist er zudem in therapeutischer Behandlung, um das unkontrollierte Bestellen nicht in den Griff zu bekommen. Auch ist er dabei, den Schaden zu regulieren. Das fällt ihm voraussichtlich nicht leicht, denn er ist alleinerziehend und hat nur einen 450-Euro-Job.
In den Jahren 2009 und 2013 ist der 40-Jährige bereits zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. So eine Sanktion reichte jetzt nicht mehr aus. Das Amtsgericht unter Leitung von Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Berleburger wegen Betrugs in vier Fällen, davon einmal in Tateinheit mit dem Missbrauch von Titeln, zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe sowie zu 80 Sozialstunden.