Fischelbach/Arnsberg.
Die Wege sind fertig, die riesigen Bewehrungskörbe für die Fundamente der acht Windkraftanlagen warten auf Beton und es passiert nichts. Die Arbeiten am Windpark der juwi Energieprojekte GmbH ruhen erneut. Lediglich die Arbeiten an der Erdkabeltrasse für die Stromeinspeisung vom Sohl bis nach Eibelshausen in Hessen laufen weiter.
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V. (LNU) hat beim Verwaltungsgericht in Arnsberg Rechtsmittel gegen die Bauarbeiten eingelegt. Juristisch heißt das, dass die LNU einen „Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ gestellt hat. Sie will also einen erneuten Baustopp erreichen. Nach Informationen dieser Zeitung geht es der LNU als Antragstellerin darum, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Windpark mit seinen acht geplanten Anlagen zu erreichen. Antragsgegner in dem Verfahren ist aber nicht die Firma juwi, sondern der Kreis Siegen-Wittgenstein als Genehmigungsbehörde.
Natur- und Heimatschutzbund e.V.
Alte Forderung - neuer Akteur
Der LNU in Arnsberg greift jetzt Wittgensteiner Windkraftgegnern als Umweltschutzverband unter die Arme. Der Vorsitzende des neuen Natur- und Heimatschutzbundes Siegen-Wittgenstein, Arne Obst aus Heiligenborn, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Aber im Grunde sind die Zielsetzungen heute die gleichen wie bereits in der Vergangenheit: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) lautet das Stichwort. Die gleiche Forderung hatte in der Vergangenheit auch schon eine andere Bürgerinitiative gestellt. WEGAS (Windenergie-Gewinnung aber sinnvoll) um den Sohler Lothar Hayo hatte damit 2014 beim Kreis einen vorläufigen Baustopp erreicht. Nach einer Prüfung des Genehmigungsverfahrens durch die Verwaltung wurde dieser aber wieder kassiert. „Ich freue mich und hoffe, dass jetzt die LNU vielleicht die Umweltverträglichkeitsprüfung durchsetzen kann“, sagt Hayo im Gespräch mit dieser Zeitung. Im Falle einer UVP könnten Vogelschutzbelange noch eingehender geprüft werden und möglicherweise die Genehmigung für den Windpark kippen, hoffen die Gegner.
Den Anstoß für dieses Verfahren könnte der am 9. April diesen Jahres ins Vereinsregister eingetragene Natur- und Heimatschutzbund Siegen-Wittgenstein e.V. mit Sitz in Bad Laasphe gegeben haben. Der ist Mitglied der LNU und kann über den Naturschutzverband nun auch den Rechtsweg beschreiten.
Stefan Kuczera, in Essen arbeitender Regionalleiter Westfalen-Lippe der juwi, bestätigt „derzeit ruhen die Arbeiten am Windpark“. Aber er macht für den Windkraftanlagen-Betreiber deutlich, dass man durchaus weiter bauen dürfe, aber „juwi möchte der gerichtlichen Entscheidung nicht vorgreifen und verzichtet im Vorfeld freiwillig auf die Durchführung von Arbeiten am Windpark selbst“.
Entscheidung des Gerichts steht noch aus
Die LNU hat ihren Antrag am 30. April 2015 beim Verwaltungsgericht in Arnsberg gestellt, erläutert der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Klaus Buter.
Nach Informationen dieser Zeitung ist der Einreichungstermin kein Zufall. Er liegt genau zwei Tage vor dem Verstreichen der Einspruchsfrist.
Eine Entscheidung sei noch nicht ergangen, auch wenn es ein so genanntes Eilverfahren ist, so Klaus Buter.
Durchschnittlich dauern diese schriftlichen Verfahren sechs Wochen, so Buter. In diesem Fall handele es sich aber um „kein ganz alltägliches Verfahren“.
Aktenzeichen 8L668/15
Kuczera möchte sich mit den Gegnern am liebsten an einen Tisch setzen: „Wir nehmen die Bedenken vor Ort sehr ernst und möchten uns mit ihnen sachgerecht und ehrlich auseinandersetzen. Derzeit arbeiten wir an einer Verhandlungslösung, können jedoch nicht einschätzen, ob ein Kompromiss gelingen wird.“ Dazu müsste Kuczera aber erst einmal wissen, wie genau die LNU ihren Antrag am Verwaltungsgericht Arnsberger begründet hat. Das entsprechende Papier habe juwi aber noch nicht.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verbreitet der Windkraftbetreiber aber Zuversicht: „An der Rechtmäßigkeit unserer Genehmigung haben wir keinen Zweifel. Die Arbeiten am Windpark selbst könnten wir jederzeit wieder aufnehmen und das Projekt auf die Zielgerade bringen.“
Kreis beruft sich auf Präzedenzfall
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist ebenfalls der Ansicht, dass die LNU mit ihrem Antrag keinen Erfolg haben wird. „Wir haben damals eine umfangreiche Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durchgeführt“, erläutert Olaf Vetter. Das reicht nach der Rechtsauffassung der Behörde für das Genehmigungsverfahren aus. Außerdem bestätige eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel aus dem März diesen Jahres zu einem ähnlichen Fall das Vorgehen, so Vetter.
Ironie des Schicksals: Vor dem Verwaltungsgerichtshof sollen Naturschutzverbände gegen Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen geklagt haben, weil diese so detailreichen und tief gehend seien, dass sie im Grunde einer UVP entsprächen. Einzig die Beteiligung der Öffentlichkeit fehle dann noch im Vergleich beider Prüfungen, erläutert Vetter. Im Übrigen hat der Kreis ebenfalls noch keine Antragsbegründung der LNU gesehen. Für die Nachreichung gebe es übrigens bei Widersprüchen gegen Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz keine Fristen.
Dass die juwi bislang nur an der Kabeltrasse weiterarbeitet, hat übrigens auch einen Grund: Diese Genehmigung ist von der Baugenehmigung für die Windkraftanlagen unabhängig.