Erndtebrück..
Die Gemeinde Erndtebrück hat sich bei der Genehmigung von Windkraft-Vorrangzonen immer auch auf das Bundeswehr-Radar auf dem Ebschloh verlassen können. Die Luftraum-Überwachung macht viele Bauvorhaben von Investoren zunichte. Einen generellen Schutz vor hohen Bauwerken und Windrädern bietet die Radarstellung indes nicht. Das machte ein Sprecher der Luftwaffe gegenüber dieser Zeitung deutlich und räumte mit ein paar Mythen zum Thema Radar und Windkraft auf.
„Wir als Bundeswehr dürfen uns nicht instrumentalisieren lassen, sondern werden jeden Fall objektiv prüfen“, erklärt Oberstleutnant Günter Bohn in Köln. Im Regelfall seien Windkraft-Bauvorhaben in einem Schutzbereich von fünf Kilometern rund um Radarstellungen wie den Ebschloh nicht genehmigungsfähig, weil dieser Radius als „Schutzzone“ des Radars besonders detaillierten Vorgaben unterliegt. Allerdings betreffe dies nicht nur Windkraftanlagen, sondern jedes Bauwerk, das die Arbeit des Radars beeinflusse.
9-km-Radius spielt keine Rolle
Ein in der Erndtebrücker Politik aufgetauchter Radius von neun Kilometern um das Radom – die Schutzhülle der Antenne – spielt dagegen keine Rolle. Im Erfassungsbereich der Radaranlage – etwa in den Überwachungs- oder Flugkorridoren – unterlägen alle Baumaßnahmen einer Einzelfallprüfung, heißt es. Vor diesem Hintergrund gebe es aber auch kein Gutachten mit generellen Aussagen der Bundeswehr zu Windkraftprojekten in Erndtebrück.