Bad Berleburg. . 21. Mai, ein Berleburger Supermarkt. Beim Versuch, eine Packung Lachs zu stehlen, wird ein 28-Jähriger vom Ladendetektiv beobachtet. Der stellt den Dieb zur Rede – dann geht es los: Beschimpfungen wie „Nazi“ und „Faschist“ muss sich der 65-Jährige anhören. Der Vorfall landete nun vor Gericht.

„Ich war an dem Tag betrunken. Und ich wollte gar nicht klauen“, so ein 28-Jähriger auf der Anklagebank. Der Mann wollte dem Gericht dann noch weismachen, dass er sich beim besten Willen nicht daran erinnern könne, wie er abschließend noch im Polizeigewahrsam landen konnte.

Angefangen hatte die äußerst unrühmliche Geschichte in den Abendstunden des 21. Mai in einem Berleburger Supermarkt. Beim Versuch, eine Packung Lachs unter seine Jacke zu schieben, wird der junge Mann von einem Ladendetektiv beobachtet. Der stellt den Dieb zur Rede – und dann geht es los: Beschimpfungen wie „Nazi“, „Hitler“ oder „Faschist“ muss sich der 65-Jährige anhören. Aber nicht nur das: Sein Gegenüber fängt an zu spucken – und trifft auch. Dann gelingt es dem Detektiv, den äußerst aggressiven Kunden vor die Tür zu setzen.

Hohes Aggressionspotenzial

Damit wäre die Gefahr für alle Beteiligten eigentlich beendet gewesen. Doch das Drama geht weiter: Der verhinderte Ladendieb betritt erneut den Supermarkt – und jetzt kann nur noch die Polizei helfen.

Der 28-Jährige leistet so erbitterten Widerstand, dass die Ordnungshüter ihn mit Kabelbindern fixieren. Die kurze Fahrt mit dem Peterwagen endet auf der Wache im Herrengarten. Vor der Tat in dem Lebensmittelmarkt will er zwei Flaschen Wodka getrunken und dann noch Betäubungsmittel konsumiert haben, gibt der Angeklagte an. Ob er anschließend jedoch wirklich so zugedröhnt war, wie er es vor Gericht behauptet, darf aber angezweifelt werden. Die mit der Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit beauftragte Ärztin hat zwar das hohe Aggressionspotenzial vermerkt, doch soll seine Orientierungsfähigkeit nicht sehr eingeschränkt gewesen sein.

Schwieriger Kontakt zum Mandanten

Auch Richter Torsten Hoffmann nimmt ihm den angeblichen Vollrausch nicht ab. Entsprechend fällt das Urteil aus: Wegen des versuchten Diebstahls geringwertiger Sachen, Beleidigung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, muss der 28-Jährige nun sieben Monate ins Gefängnis – und vermutlich auch noch länger. Wegen eines gleich gelagerten Delikts war er bereits zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die jetzt mit einiger Wahrscheinlichkeit widerrufen wird. Zuvor hatte auch der Bewährungshelfer den Kontakt zu seinem Mandanten als schwierig bezeichnet. Sogar die ihm auferlegten Sozialstunden hat er irgendwann von sich aus eingestellt.