Arnsberg/Soest. Das Urteil im Prozess um den qualvollen Tod eines vier Monate alten Babys ist gefallen: Die 22 Jahre alte Mutter, die ihre Tochter in Soest mehrere Tage alleine ließ, während sie feiern ging, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Arnsberg damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die junge Mutter feierte im Drogenrausch - zu Hause verhungerte ihr Säugling: Nach dem qualvollen Tod ihrer kleinen Tochter hat das Landgericht Arnsberg eine 22-Jährige aus Soest am Mittwoch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die junge Frau hatte zugegeben, dass sie im November vergangenen Jahres in einer Diskothek in Münster unter dem Einfluss von Ecstasy und Amphetaminen gefeiert hatte, während das Kind mehrere Tage allein in der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Soest lag. Das Mädchen verhungerte und verdurstete.

Das Gericht sprach von Mord aus niedrigen Beweggründen und attestierte der Frau ein grausames Vorgehen. Es folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger der 22-Jährigen hatte auf verminderte Schuldfähigkeit wegen des Drogenkonsums bei dem Clubbesuch plädiert. Er kündigte Revision gegen die Entscheidung an.

Junge Mutter habe in "krasser Eigensucht" gehandelt

Die Kammer sah in der Tat neben dem Mordmerkmal der Grausamkeit auch niedrige Beweggründe. Die junge Mutter habe in "krasser Eigensucht" gehandelt. Sie habe ihre Interessen - eine Männerbekanntschaft und die Aussicht auf beglückenden Drogenkonsum - in den Vordergrund gestellt. Verschiedene Hilfsangebote von Behörden und Bekannten habe sie nicht angenommen.

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Eine verminderte Schuldfähigkeit durch den Drogenkonsum sah die Kammer nicht. Die Frau habe ganz bewusst ihr bereits unterernährtes Kind gefüttert, ohne Decke aufs Bett gelegt und dann in der 16 Grad kalten Wohnung zurückgelassen. Für die Fahrt in die Diskothek nach Münster hatte sich die Frau zuvor bei ihrem Betreuer 320 Euro erschwindelt. Das Geld sei für den Ersatz defekter Haushaltsgeräte, gaukelte sie ihm vor.

Mandatin nahm das Urteil unter Tränen auf

"Wer sich Geld besorgt, der bereitet sich auch darauf vor, es auszugeben", sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, wegen des Drogenkonsums nicht mehr nach Hause fahren zu können. Strafrechtlich entscheidend sei deshalb der Zeitraum vom Verlassen der Wohnung bis zur ersten Drogeneinnahme, nicht die Zeit nach dem Konsum.

"Meine Mandantin ist geschockt von dem Urteil. Ich kann die Begründung auch nicht nachvollziehen", sagte der Anwalt der 22-jährigen nach der Urteilsbegründung. Er glaube seiner Mandantin, "dass sie eigentlich noch zu ihrem Kind zurückwollte". Die junge Frau nahm das Urteil unter Tränen auf. In ihrem Schlusswort hatte sie gesagt, dass ihr unendlich leid tue, was passiert sei. Welche Strafe sie bekomme, sei ihr gleich: "Ich bin schon gestraft genug." (dpa)