Warstein. . Roman W. glaubte, die Alkoholsucht überwunden zu haben. Im März holte sie ihn ein: Er stieg betrunken, mit einem Alkoholpegel von 2,47 Promille, auf ein Mofa und fuhr so lange Schlangenlinien, bis er stürzte. Vom Amtsgericht wurde der Wiederholungstäter dafür jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Roman W. trinkt eine Flasche Wodka, setzt sich aufs Mofa und fährt so lange Schlangenlinien, bis er stürzt. Eine Blutprobe ergibt später einen Alkoholpegel von 2,47 Promille. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr musste sich der 30-Jährige gestern vor dem Amtsgericht Warstein verantworten. Er legte ein Geständnis ab, konnte damit eine Diskussion über eine mögliche Alkoholsucht aber nicht verhindern. „Seit dem Vorfall habe ich keine Lust mehr, zu trinken“, versicherte Roman W. „Ich habe geschnallt, dass meine Frau mich sonst verlässt.“

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen: „Wenn man sich mit 2,47 Promille überhaupt noch auf den Beinen halten kann, deutet das schon auf eine Gewöhnung hin.“ Eine frühere Therapie hat Roman W. abgebrochen. Und auch das Vorstrafenregister sprach gegen ihn: Bei fünf Verurteilungen zwischen 2005 und 2009 spielte Alkohol eine Rolle. „Damals war ich jung und habe jedes Wochenende gesoffen – das ist aber doch lange her“, verteidigte er sich.

Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu vier Monaten Freiheitsstrafe. Wegen der guten Sozialprognose – der Mann ist verheiratet und hat einen festen Job – konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Die wichtigste Auflage für Roman W.: eine Suchtberatung.