Arnsberg/Werl. . Im Prozess um den Tod der 23 Jahre alten Liesa S. aus Werl-Westönnen ist ihr 25 Jahre alter Ex-Freund von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Am Ende hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg keine Zweifel, dass der kräftige Mann aus Essen, der zehn Verhandlungstage auf der Anklagebank beharrlich geschwiegen hatte, die 23 Jahre alte Liesa S. aus Werl-Westönnen in der Nacht vom 16. auf den 17. April 2012 erwürgt hat.

Zum Verhängnis wurden ihm die Spuren 49/1 und 49/7 - Haare, die im Kofferraum des von dem Ex-Freund angemieteten Wagens gefunden wurden und Gutachtern zufolge von Liesa S. stammen. „Ein Irrtum ist fernliegend“, so der Vorsitzende Richter Willi Erdmann.

12 Jahre und 3 Monate für den vorsätzlich begangenen Totschlag und eine Körperverletzung in einem anderen Fall. Beim Strafmaß orientierte sich das Schwurgericht nahezu an der Forderung von Oberstaatsanwalt Thomas Poggel im Plädoyer. Der Vertreter der Anklagebehörde zeigt sich nach dem Urteil zufrieden: „Die Kammer ist unserer Argumentation weitgehend gefolgt.“ Die Verteidigung wollte einen Freispruch ihres 25 Jahre alten Mandanten, der das Urteil äußerlich regungslos hinnahm.

„Eine letzte Aussprache“

Liesa S. Beziehung zu ihrem Ex-Freund war schon mindestens zwei Monate beendet, als der in Kenia geborene und wieder in einer neuen Beziehung lebende Ex-Freund „eine letzte Aussprache“ wollte. „Sie hat sich in zwei Telefonaten überreden lassen“, sagt Richter Erdmann in der Urteilsbegründung. „Ein Fehler, der sie letztlich das Leben kostete.“

Mit einem auf den Namen seines Bruders angemieteten VW Polo fuhr der 25-Jährige nach Überzeugung des Gerichts am Abend des 16. April 2012 nach Werl, würgte sein Opfer in der Nähe der Autobahnauffahrt Werl-Süd drei bis fünf Minuten bis zum Tod, packte die Leiche in den Kofferraum, fuhr nach Essen-Werden und grub sie in einem ihm bekannten Waldstück ein. Sechs Monate nach dem Verschwinden der jungen Frau fanden spielende Kinder Leichenteile.

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Der Angeklagte, so schilderten Zeugen und belegte eine Verurteilung wegen Körperverletzung, war schon in der Vergangenheit durch Gewalttätigkeiten gegenüber Freundinnen aufgefallen. „Um sie zu disziplinieren oder dahin zu bekommen, wohin er wollte“, so Erdmann. Es passe in sein Persönlichkeitsbild, Konfliktsituationen gewaltsam lösen zu wollen.

In der Nacht vom 16. auf den 17. April muss er erkannt haben, dass er Liesa S. endgültig verloren hatte. „Er sah, dass er keine Chance mehr hatte. Er ertrug es nicht, dass eine Frau es wagte, seinem Wunsch nach einer Beziehung zu wider­stehen.“

Es war eine akribische Wahrheitsfindung, die das Arnsberger Schwurgericht mit Hilfe von 40 Zeugen und sieben Sachverständigen betrieb. Am Ende sorgten nicht die einzelnen Indizien für eine Verurteilung, wie Richter Erdmann sagt, sondern „die Fülle an Indizien, die schlüssig ineinander greifen“. Zum Beispiel die mit dem Miet-Polo zurück gelegten 189 Kilometer, die mit der Strecke Essen-Werl und zurück übereinstimmten. Oder die Aussage eines Joggers, der in der Tatnacht in unmittelbarer Nähe des Fundortes einen schwarzen Kleinwagen gesehen hatte.

„Eine gewisse Erleichterung“

Willi Erdmann spricht von einer Tat, die „eine Familie auseinandergerissen hat, die ein friedliches und zukunftsorientiertes Leben führte“. Liesa S. Eltern Annette und Peter („sie sind mittelbar auch Opfer der Tat“) wünscht er die Kraft, in Zukunft „wieder Freude am Leben haben zu können“.

Für Peter S. stellt sich nach dem Urteilsspruch „eine gewisse Erleichterung und Genugtuung“ ein. Man müsse jetzt nach vorne schauen und versuchen, das Ganze zu verarbeiten. Der Familienvater bedankt sich bei der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ für die Unterstützung in den vergangenen Wochen und Monaten. Und doch: Wie hält man als Eltern, die ihre Tochter bei einem Gewaltverbrechern verloren haben, einen langen Strafprozess überhaupt durch? Peter S. Stimme wird noch fester: „Das waren wir Liesa schuldig.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.