Warstein. . Der ehemalige Hausmeister eines Belecker Bordells wurde vom Warsteiner Amtsgericht wegen Betrugs zu vier Monaten Haft verurteilt.

Wegen zwielichtiger Geschäfte ging es ihm bereits ans Geld. Das Rotlicht handelte ihm jetzt sogar eine Freiheitsstrafe ein: Der Mann aus Bad Sassendorf, der Ende 2009 einen Job als Hausmeister im Belecker Bordell „Berolina Bar“ angetreten hatte und daraufhin in Finanznöte geriet, wurde am Donnerstag vor dem Warsteiner Amtsgericht wegen Betrugs zu vier Monaten Haft verurteilt.

Man habe ihm damals eine Beteiligung am Gewinn des Bordell-Betriebs in Aussicht gestellt, die sein Auskommen sichern sollte. Das hatte der Angeklagte bei der Hauptverhandlung Anfang Februar erklärt. Er bezog eine Wohnung in der Etage über dem Etablissement. Allerdings wollten sich zu dieser Zeit offenbar so wenige Herren in der „Berolina Bar“ amüsieren, dass es bereits im Februar 2010 knapp wurde mit der Miete.

Wie der Hausverwalter aussagte, hatte es sogar schon im zweiten Monat nach Bezug der Wohnung ein erstes Krisengespräch darüber gegeben. Von der damaligen Bordell-Betreiberin gab es keine Unterstützung. Sie setzte sich nach Österreich ab.

Den Mietverzug verzieh das Gericht noch und stellte das Verfahren ein. Weniger Verständnis hatte es hingegen für zwei Betrugsfälle aus derselben Zeit. Zum einen hatte der Angeklagte im Dezember 2009 im Internet einen Laptop für mehrere Hundert Euro bestellt und nicht bezahlt, zum anderen in einem Online-Versandhaus Artikel versteigert, dann aber nicht geliefert.

Das erklärte der Mann bereits bei der Hauptverhandlung damit, dass eine zwischenzeitlich bei ihm eingezogene Prostituierte ihn um seine Geldkarte erleichtert und damit die Internet-Geschäfte abgewickelt habe.

Dieser Erklärung wollte so recht aber niemand folgen. Zumal der Mann mehrfach einschlägig vorbestraft ist und zur Tatzeit unter Bewährung stand. Er habe wissen müssen, dass er den Computer nicht bezahlen konnte, urteilte das Gericht. Und dass es die diebische Prostituierte gab, so der Richter, „glaube ich Ihnen schlichtweg nicht.“