Sichtigvor. .

Im Eilverfahren der Klage von Willi Gröblinghoff gegen die Stadt Warstein hatte das Gericht einen Ortstermin für Donnerstag dieser Woche festgesetzt. Ohne den Kläger, der unentschuldigt fehlte, fand die Ortsbesichtigung statt. Vom Verwaltungsgericht Arnsberg machte sich Richter Kappen ein Bild von dem unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Gasthof Schöne. Die Stadt Warstein will im Zuge einer Ordnungsverfügung erreichen, dass der Eigentümer der Immobilie Sicherungsmaßnahmen an dem maroden Gebäude vornimmt. Wie Stefanie Luse, mit Kollegin Julia Brackmann, beide vom Sachgebiet Bauordnung, als Vertreter der Stadt vor Ort, gestern auf Anfrage berichtete, passierten gerade zum Zeitpunkt der Besichtigung zahlreiche Schulkinder und Eltern das Gebäude und erklärten mit ängstlichem Blick hinauf in Richtung der lockeren Dach- und Firstpfannen, dass sie auf dem Bürgersteig nicht mehr sicher laufen könnten - was auch der Justizbeamte zur Kenntnis nahm.

Der Richter signalisierte, den Fall zügig zu bearbeiten. „Wenn der Beschluss aus Arnsberg vorliegt zu vollstrecken, dann werden wir das auch tun“, erklärte Stefanie Luse, heißt, Gröblinghoff wird erneut aufgefordert, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Sollte er die gesetzte Frist verstreichen lassen, „wird ein Zwangsgeld festgesetzt“, macht Luse deutlich.