Warstein. . Der 23-Jährige wird beschuldigt, in Allagen an einer Grundstücksmauer Farbe versprüht zu haben. Der Angeklagte wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Vollkommen überfordert präsentierte sich am Dienstag ein 23-jähriger Mann aus Allagen auf der Anklagebank. Ihm wurde vorgeworfen, er habe am im vergangenen Sommer in Allagen die Mauer eines Grundstücks mit Farbe besprüht.

„Ich weiß nicht, wie es dazu kommt, dass ich hier sitze. Ich weiß nicht, wo die Straße ist, in der das passiert sein soll und bisher wusste ich auch nur, dass mir Sachbeschädigung vorgeworfen wird“, sagte der 23-jährige Warsteiner. Er sei erst vor eineinhalb Jahren nach Allagen gezogen, versuche gerade sein Leben in den Griff zu bekommen und wolle seine Tochter regelmäßig sehen. „Und jetzt so etwas“, zeigte sich der Angeklagte verzweifelt.

Geld vor allem für Spiele ausgegeben

Er sei bereits seit seiner Kindheit spielsüchtig, verbringe den ganzen Tag vor der Konsole. „Wenn ich mal das Haus verlasse, dann um etwas zu Essen zu besorgen.“ Er beziehe Arbeitslosengeld, könne sich noch nicht einmal eine Sprühdose leisten. „Ich verballere mein ganzes Geld in den Online-Spielen“, gab der junge Mann an.

Auf die Identität des Warsteiners kamen die Behörden aufgrund der Eigeninitiative eines Anwohners, der am Tattag einen Mann mit Kappe und Tunneln in den Ohrläppchen mit einer Spraydose in der Hand gesehen und dann mit seinem Auto verfolgt hatte. In einer Straße, in die der Flüchtige abbog, traf der Anwohner auf einen dort wohnhaften Bekannten, der ihm den Namen des Angeklagten, der ebenfalls in dieser Straße lebt, nannte.

Zeuge zweifelt an seiner Erinnerung

Vor Gericht begann der 39-jährige Zeuge jedoch an der Identität des Sprayers zu zweifeln. „Ich bin mir gerade nicht mehr so ganz sicher“, sagte der Allagener im Zeugenstand mit Blick auf den Angeklagten.

Das Aussehen habe er anders in Erinnerung gehabt – derjenige, den er habe weglaufen sehen, habe anders als der Angeklagte Locken gehabt. Weil jedoch weder der Zeuge, der dem Angeklagten ein Alibi hätte verschaffen können, noch der Bekannte des Anwohners trotz ordentlicher Ladung nicht zum Prozess erschienen waren, einigten sich Staatsanwaltschaft und Richterin darauf, die Verhandlung an einem anderen Tag fortzuführen, die entscheidenden Zeugenaussagen anzuhören und in das Verfahren mit einzubeziehen.

Staatsanwalt rät zur Therapie

Dem Angeklagten riet der Staatsanwalt, sich wegen seiner Spielsucht Hilfe zu holen: „Das beunruhigt mich sehr. Es ist eindeutig, dass Sie einer Behandlung bedürfen, auch wenn das nicht Gegenstand der Verhandlung ist. Sie sagten, Sie wollen ihr Leben in den Griff kriegen, aber offensichtlich hat das bisher noch nicht geklappt.Wollen Sie ihr ganzes Leben vor der Kiste verbringen? Das ist doch ziemlich erschütternd. Da kann ich auch nicht ruhig bleiben.“

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