Warstein/Arnsberg. . Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen 21 Jahre alten Warsteiner wegen Raubes mit gefährlicher Körperverletzung gekippt.

Das Landgericht Arnsberg muss den Prozess gegen einen 21 Jahre alten Mann aus Warstein, der vergangenes Jahr unter anderem wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, zumindest teilweise neu aufrollen.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil in zwei entscheidenden Punkten aufgehoben und zurück nach Arnsberg überwiesen. Die Revision des Angeklagten war damit zumindest teilweise erfolgreich.

Die Schuld des 21-Jährigen stellt der Bundesgerichtshof zwar nicht in Zweifel, doch das Ausmaß der Strafe habe das Landgericht nicht in ausreichendem Maße begründet, heißt es in dem Beschluss. Bei der neuen Verhandlung am kommenden Mittwoch, 12. Dezember, kann der Warsteiner daher auf eine mildere Strafe, aber nicht auf einen Freispruch hoffen.

Drei Einbruchsversuche

Mit zwei Freunden aus Soest hatte der Warsteiner zwischen dem 10. und 20. Februar 2018 zuerst drei Mal versucht, in die Wohnung eines Bekannten einzudringen und diesen mit einem Kegel bedroht. Nur wenige Tage später raubten sie die Geldbörsen eines Pizzaboten und eines Taxifahrers. Zu den Taten angestiftet hatte sie eine Freundin.

Die Richter aus Arnsberg hatten den Angeklagten vor einem Jahr wegen seiner Drogensucht in eine Entzugsklinik eingewiesen. Daher hätten sie unter Umständen von der zusätzlichen Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten absehen können, erklärt der Bundesgerichtshof – „wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme nicht erforderlich ist“. Aus dem Urteil gehe nicht hervor, dass ein solcher Verzicht geprüft wurde.

Sachverständiger vorgeladen

Außerdem sei in dem Urteil nicht festgelegt worden, wie lange der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt bleiben müsse. „Dem Senat ist daher die Prüfung der Frage verwehrt, ob die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gegeben ist.“

Im Rahmen der neuen Beweisaufnahme muss das Landgericht am 12. Dezember nun die beiden offenen Fragen klären. Dafür sind ein Sachverständiger und das Jugendamt geladen, wie Johannes Kamp, Pressesprecher des Landgerichts Arnsberg, auf WP-Anfrage erklärte. Das neue Urteil soll noch am gleichen Tag fallen.

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