Sichtigvor. . Nach der Zwangsversteigerung des Schlosses Mülheim steht der einzige Bieter vor Hürden, die noch geklärt werden müssen.
Im Zwangsversteigerungsverfahren um das inzwischen als Schloss Mülheim vermarktete ehemalige Kloster hat die Stadt Warstein einen Etappensieg erzielt. Offenbar gibt es einen ernsthaften Interessenten, der schon beim ersten Termin die Mindestsumme von 40.200 Euro bot – genau die Hälfte des auf 80.400 Euro festgelegten Verkehrswerts. Damit wurde die Wertgrenze erreicht.
Was das für die Zukunft des historischen Gebäudes bedeutet, steht dadurch allerdings noch nicht endgültig fest.
Stadt kennt Gesellschaft aus Immobiliengeschäften
Welcher Interessent hat ein Gebot für das Schloss Mülheim abgegeben?
Bieter war das Unternehmen Gründer-Tönnies Invest. „Die Gesellschaft kennen wir aus unterschiedlichen Immobiliengeschäften“, erwartet Kämmerer Stefan Redder ein ernsthaftes Interesse des Unternehmens.
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Offenbar sind über Gründer-Tönnies Invest mehrere Investoren an einer neuen Nutzung für das im Möhnetal weithin sichtbare Deutschordensschloss interessiert. „Damit kommt endlich Bewegung in die Sache“, freut sich der Kämmerer.
Über die Pläne des Bieters ist wenig bekannt, sie orientieren sich aber offenbar an der von der Stadt in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie, in der Möglichkeiten für Büros und Wohnungen dargestellt sind.
Warum fand die Versteigerung überhaupt statt?
Die Stadt hatte das Zwangsversteigerungsverfahren gegen Joachim Ney wegen ausstehender Grundbesitzabgaben in Höhe von 40.000 Euro beantragt. Er selbst war am Freitag nicht beim Termin im Amtsgericht erschienen.
Wieso hat der Bieter noch keinen Zuschlag erhalten?
Das gesamte Verfahren der Zwangsversteigerung wurde erschwert durch das Erbbaurecht, mit dem Joachim Ney das Gelände nach dem Kauf vor rund fünf Jahren belegte.
Als Erbbaugeber fungiert die Mainstart UG mit Liquidator Maximilian Wels, einem Stiefsohn Neys. Das bliebe auch nach einer erfolgreichen Versteigerung so. Allerdings würde das Erbbaugrundbuch lastenfrei übergeben. „Damit wäre die verschachtelte rechtliche Konstruktion für das Schloss weg“, erklärt Stefan Redder.
Erbbauzins und Grundschulden erlöschen bei Zuschlag
Die Grundschulden würden ebenso wie alle Vorkaufsrechte erlöschen – und auch der Erbbauzins, den die Mainstart UG als Erbbaugeber verlangt. Dem muss die Gesellschaft zustimmen. Erst dann kann das Amtsgericht einen Zuschlag erteilen. Die Entscheidung wird am Montag, 14. Januar, im Amtsgericht verkündet.
Was passiert, wenn die Mainstart UG als Erbbaugeber die Zustimmung zur Zwangsversteigerung verweigert?
Dann erhält der Bieter keinen Zuschlag. Die Stadt hätte aber die Möglichkeit, vor Gericht einen Antrag auf Ersetzen der Zustimmung zu stellen. „Die Chancen würde ich nicht als negativ ansehen“, zeigt sich der Kämmerer vor dem drohenden Prozess zuversichtlich, „ein Gerichtsverfahren dauert eben nur wieder einige Zeit.“
Stadt will Vermittlerrolle übernehmen
Daher sei die Stadt bereit, eine Vermittlerrolle zwischen beiden Seiten einzunehmen. „Wir sind da für alle Gespräche offen.“
Ist das Unternehmen Gründer-Tönnies Invest das einzige Unternehmen, das am Schloss Mülheim interessiert ist?
Offenbar gibt es einen zweiten, auch im Ausland tätigen Interessenten, der noch nicht öffentlich auftreten möchte, sich nach Informationen der WESTFALENPOST aber bereits intensiv mit den Eigentumsverhältnissen auseinandergesetzt hat.
Wie steht es um die Nebengebäude des Klosters?
Für die benachbarte Rentei läuft ein separates Zwangsversteigerungsverfahren. Einen Termin hat das Amtsgericht aber bisher noch nicht festgelegt.
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