Sichtigvor. . Bei der Zwangsversteigerung gibt ein Interessent ein Gebot für das Schloss Mülheim ab. Doch ein Zuschlag kann nicht vor Januar erteilt werden.
Es gibt einen Interessenten für das inzwischen als Schloss Mülheim vermarktete ehemalige Kloster: Die Immobiliengesellschaft Gründer-Tönnies Invest gab bei der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts für das Hauptgebäude ein Gebot ab.
Mit 40.200 Euro bot die Gesellschaft genau die Hälfte des geschätzten Verkehrswerts, so dass die im ersten Versteigerungstermin geltende Wertgrenze erfüllt wurde. „Es ist gut, dass ein ernsthafter Interessent da ist“, freut sich Stadtkämmerer Stefan Redder. „Jetzt kommt Bewegung in die Sache.“
Mainstart UG muss Zustimmung erteilen
Bevor allerdings ein Zuschlag erteilt werden kann, muss nun die Mainstart UG mit Liquidator Maximilian Wels als Geber des Erbbaurechts ihre Zustimmung erteilen. Wels ist Stiefsohn von Joachim Ney, dem bisherigen Erbbaunehmer des Schlosses, der seit Jahren mit der Stadt über das Grundstück streitet.
Am Montag, 14. Januar, wird das Amtsgericht Warstein die Entscheidung der Mainstart UG offiziell verkünden. Stimmt sie der Versteigerung zu und verzichtet damit auf den festgeschriebenen Erbbauzins, kann der Zuschlag erteilt werden. Verweigert sie die Zustimmung, wäre wieder die Stadt Warstein am Zug.
Längeres Gerichtsverfahren droht weiterhin
„Dann hätten wir die Möglichkeit, einen Antrag auf Ersetzen der Zustimmung zu stellen“, erklärt Stefan Redder. „Die Chancen in dem Gerichtsverfahren würde ich nicht als negativ einschätzen, aber das dauert natürlich wieder.“
Die Stadt hatte das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet, weil Forderungen gegenüber Joachim Ney aus Grundbesitzabgaben aufgelaufen worden waren. Für die Nebengebäude des Schlosses läuft ein separates Zwangsversteigerungsverfahren.
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