Warstein. . Ein 45-jähriger Mann aus Ägypten ist ohne Ausweispapiere in Deutschland. Für sein Nichtstun muss er eine Geldstrafe zahlen.

Er konnte nicht verstehen, warum er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde – „ich habe niemanden umgebracht oder geklaut, ich habe gar nichts gemacht.“

Doch gerade die Tatsache, dass er gar nichts gemacht und sich nicht um einen Pass oder zumindest einen Passersatz gekümmert hatte, führte zu der Verurteilung eines 45-jährigen Mannes aus Ägypten, dem vorgeworfen wurde, sich seit 2012 illegal und ohne Papiere in Deutschland aufzuhalten. Seine eigentlichen Papiere habe er im Wasser verloren, als er aus Ägypten über das Meer nach Europa kam und das Boot kenterte.

In Deutschland – seit neuestem in Swisttal – halte er sich jedoch erst seit August 2017 auf, 2012 sei er zwar zunächst nach Deutschland gekommen, wo man ihm die Fingerabdrücke abgenommen habe, sei aber einen Monat später nach Frankreich ausgereist. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes konnte er jedoch auch keine in Frankreich beantragten Papiere vorweisen. „Sie müssen sich um den Passersatz bemühen, in Deutschland braucht man nun mal einen Ausweis“, wies ihn Staatsanwalt Balkenhol vermehrt auf seine Pflichten hin.

Im ägyptischen Konsulat bzw. der ägyptischen Botschaft habe er vorsprechen und sich genau erklären müssen. „Sie müssen ihre Verwandten mit Namen nennen können, wo sie gewohnt haben, sie müssen alles beschreiben können“, erklärte Balkenhol.

Ratschlag vom Staatsanwalt

Der Angeklagte wandte ein, dass die Botschaft ihm keine Papiere ohne einen Ausweis geben würde und es auch schwierig sei, In Ägypten Nachweise für die Bestätigung anzufordern, wenn man es nicht persönlich und vor Ort versucht, aber das ließ der Staatsanwalt nicht gelten: „In Ägypten gibt es ein ordentliches Einwohnermeldeamt, Standesamt und dergleichen, es wird doch wohl irgendwo noch Urkunden geben.“

Aus seiner Erfahrung wisse er auch, dass in Ägypten Vertrauensanwälte beauftragt werden können, die bei solchen Angelegenheiten helfen können.

Auch gab er dem 45-Jährigen den Hinweis, sich umgehend um die Beantragung der Papiere zu kümmern. „Wenn Sie sich ab morgen nicht darum bemühen, einen neuen Pass zu bekommen, dann machen Sie sich erneut strafbar. Das ist nur ein gut gemeinter Ratschlag, sonst sitzen sie in drei Monaten wieder hier.“

Schlussendlich wurde der 45-Jährige wegen illegalem Aufenthalts in Deutschland zu 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. „Er bekommt noch kein Geld, er weiß gar nicht, wie er das bezahlen soll“, sagte sein Übersetzer. Vom Gericht bekam der 45-Jährige den Hinweis, dass er auch in Raten zahlen oder die Strafe in Arbeitssunden umwandeln könne.

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