Rüthen. . „Herrenlose“ Haustiere bereiten dem Rüthener Ordnungsamt zunehmend Probleme. Doch es gibt eine Lösung, die Halter wie Tieren hilft.

Kürzlich erst war es in Rüthen wieder so weit: Das alleinstehende Herrchen musste plötzlich ins Krankenhaus, konnte seine Angehörigen nicht mehr informieren, dass der Hund noch unterwegs war. Der wurde zwar von einem Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes aufgegriffen, die Zusammenführung zwischen Hund und Herrchen aber gestaltete sich schwierig. Das Tier war nicht nur verbotenerweise nicht angeleint, es trug auch weder Steuermarke noch sonstige Informationen. Ordnungsamtsleiterin Stefanie Luse möchte die Halter von Hunden und Katzen für solche und andere Situationen sensibilisieren, nachdem beide Sachverhalte das Ordnungsamt immer häufiger beschäftigen würden.

Hundehalter

In besagtem Fall hat sich der Halter zweier Ordnungswidrigkeiten schuldig gemacht: Im bebauten Bereich gilt laut Stefanie Luse in Rüthen wie in allen Ortsteilen eine Anleinpflicht. Heißt: Bello darf nicht einfach so durch die Siedlung streunen. Das regelt sogar eine eigene städtische Satzung. Außerhalb solcher Bereiche darf er laut Stefanie Luse nur frei laufen gelassen werden „wenn sichergestellt ist, dass er beim Halter bleibt“. Außerdem muss jeder Hund, so er denn gemeldet ist, wovon auszugehen sei, eine Steuermarke tragen. Nur würden diese manchmal verloren gehen, ohne dass der Halter für Ersatz sorgt.

Appell an das Verantwortungsgefühl der Halter

Als Halter gilt auch, wer regelmäßig füttert

Als Halter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig füttert. „Katzenliebhaber, die die wildlebenden Katzen aufnehmen und versorgen, übernehmen oft zähneknirschend die Kosten der Kastration. Tierschutzvereine versuchen die Kastrationskosten mit Spendengeldern zu decken; Gelder, die eigentlich in dringendere Tierschutzprojekte investiert werden sollten“, so Stefanie Luse.

Doch die Leiterin des Ordnungsamtes droht nicht mit Bußgeldern, sie appelliert vielmehr an das Verantwortungsgefühl gegenüber den vierbeinigen Lieblingen. In einer Pressemitteilung stellt sie fest, dass Hundehalter manchmal leichtfertig mit ihren Schützlingen umgehen. So würden einige Hunde weder eine Steuermarke noch sonstige Hinweise auf ihren Halter tragen und könnten daher nicht immer identifiziert werden, wenn sie ohne Herrchen oder Frauchen unterwegs sind.

Aufenthalt beim Bauhof oder im Tierheim

„Diesen herrenlosen Hunden bleibt dann vorübergehend nur der Aufenthalt im Zwinger beim städtischen Bauhof oder die kostenpflichtige Unterbringung im Tierheim Lippstadt“, warnt Stefanie Luse. Das Ordnungsamt empfiehlt daher, zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Steuermarke einen kleinen Behälter mit der Telefonnummer des Hundehalters und eines Angehörigen sichtbar am Halsband zu befestigen. „Das ist ein kleines Mittel mit großer Wirkung“, betont sie im WP-Gespräch. So ließen sich Aufwand und Kosten leicht vermeiden.

Katzenhalter

„Vor allem in den ländlichen Bereichen und in der Nähe zu bzw. auf landwirtschaftlichen Hofstellen sind Katzenpopulationen zu finden, die offenbar aufgrund fehlender Kastration immer größer zu werden scheinen“, so Stefanie Luse. Aktuell hätten ihr die Kollegen von einer großen Population wild lebender Katzen am Schneringer Berg berichtet.

Ordnungsbehördliche Verordnung verlangt Kastrierung

Die vor knapp drei Jahren in Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verordnung für Rüthen verpflichtet alle Halter, deren Katzen nicht ausschließlich im Haus leben, diese vom Tierarzt kastrieren und sie mittels Tätowierung oder Mikroship kennzeichnen zu lassen. „Das ist erforderlich, um freilaufende Katzen ihrem Halter zuordnen zu können“, erläutert die Ordnungsamtsleiterin.