Lippstadt/Paderborn. Ein 35-jähriger Lippstädter handelte mit Drogen und hatte durch einen Zufall ungewollt die Polizei in der Wohnung. Sie fand dort auch eine Waffe.
. Es war der berüchtigte Kommissar Zufall, dem ein Lippstädter zu verdanken hat, dass er vor dem Landgericht Paderborn stand. Der 35-Jährige hatte mit Drogen gehandelt – aufgeflogen war er durch einen Einbruch in seine Wohnung.
Der Lippstädter hatte gelinde gesagt richtiges Pech: Im September 2016 brachen bis heute unbekannte Täter in seine Wohnung ein. Ein Nachbar alarmierte die Polizei, und die Streife stieß bei der Nachschau am Tatort zuerst auf die völlig eingetretene Wohnungstür, dann auf einen durchdringenden Marihuana-Geruch.
Drogen in der Wohnung gefunden
Die hinzugerufene Kriminalpolizei fand zusammen etwa 200 Gramm Cannabis und Marihuana, ein paar Gramm Amphetamin und einige Extasy-Pillen. Auch Feinwaagen und Klemmverschlusstütchen wurden sichergestellt – solche Utensilien gelten gemeinhin bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden als untrügliche Beweise für Drogenhandel.
Was die Polizei jedoch auch fand, war eine geladene Schreckschusspistole. Und damit war für den 35-Jährigen ein schwerwiegender Vorwurf in der Welt: Mindeststrafe für Drogenhandel unter Mitführen von Waffen sind fünf Jahre Haft.
Schreckschusswaffe nur für Silvester gedacht
Eben diese versuchte Verteidiger Dr. Detlef Binder zu verhindern. Er stellte die Rechtmäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung in Frage, ebenso, dass die Schreckschusswaffe der Verteidigung des 35-Jährigen bei Drogengeschäften gedient habe – „die war im Wesentlichen für die Silvesterknallerei“. Sein Mandant habe sich im fraglichen Zeitraum nur gelegentlich in der Wohnung aufgehalten, aber mindestens zwei Bekannte des 35-Jährigen hätten dort regelmäßig übernachtet.
Angeklagte soll eine Therapie machen
Eineinhalb Stunden führte der Angeklagte im Prozessverlauf ein Gespräch mit dem psychiatrischen Sachverständigen, der ihn zu seiner Drogensucht befragte.
Der Experte kam danach zu dem Ergebnis, dass der 35-Jährige in einer Langzeittherapie untergebracht werden sollte.
Da der Angeklagte selbst sich zu den Vorwürfen nicht äußern wollte, blieb der 1. Großen Strafkammer zunächst nur die Beweisaufnahme, um ihn zu überführen. Was mit Hilfe eines DNA-Gutachtens recht mühelos gelang: An der Mehrzahl der sichergestellten Gegenstände befanden sich ausschließlich Spuren seiner DNA, nur an einer roten Plastiktüte, in der auch Drogen lagerten, gab es Spuren einer zweiten Person. Dass der Angeklagte der Hauptverursacher der Spuren an den Klemmtüten sei, müsse mit einer Wahrscheinlichkeit von 9,11 Trilliarden angenommen werden, stellte eine Gutachterin fest.
Angeklagter doch noch geständig
Als die Kammer dann auch nicht bereit war, die Schusswaffe ausschließlich als Utensil für Silvesterfeuerwerke zu betrachten, überraschte der 35-Jährige mit einem knappen Geständnis. Er gebe die Vorwürfe der Anklage im vollen Umfang zu, ließ er seinen Verteidiger mitteilen.
Da Staatsanwaltschaft wie Verteidigung der Ansicht waren, dass aufgrund der eher geringen Menge an weichen Drogen ein minderschwerer Fall vorliege, verurteilte die Strafkammer den 35-Jährigen zu einer dreijährigen Haftstrafe und Unterbringung im Maßregelvollzug. „Das ist das Beste, was hier für Sie herauskommen konnte. Machen Sie was draus“, gab ihm Richter Bernd Emminghaus mit auf den Weg.
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