Warstein. . Ein 51-Jähriger hat das Arbeitsamt betrogen und Arbeitslosengeld bekommen, obwohl er einen Job hat. Dies war nicht sein erster Betrug.

„Falls Sie nochmal arbeitslos werden sollten, was ich Ihnen nicht wünsche, bemühen sie sich bitte um eine reibungslose Kommunikation, da sonst durchaus eine Freiheitsstrafe drohen könnte“, appellierte die Richterin im Warsteiner Amtsgericht an den 51-jährigen Angeklagten.

Dieser hatte im Mai 2017 fälschlicherweise 986 Euro Arbeitslosengeld bezogen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt wieder berufstätig gewesen ist.

Kommunikationsdefizit

Laut dem Angeklagten aus Warstein lag das an der fehlerhaften Kommunikation zwischen ihm und dem Amt. Das Gericht verurteilte den Warsteiner zu einer Geldstrafe von insgesamt 3000 Euro.

Für eine identische Straftat war er in der Vergangenheit schon einmal verurteilt worden. Die 986 Euro Arbeitslosengeld hatte er bereits vor der Verhandlung zurückgezahlt.

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