Warstein. . Ein Warsteiner hat monatelang unbemerkt Arbeitslosengeld bezogen. Vor Gericht beweist er, dass der Fehler beim Amt selbst liegt.
Zu Unrecht hat ein Warsteiner gestern vor dem Amtsgericht in Warstein gebangt. Der Vorwurf: Er soll unrechtmäßig über mehrere Monate Arbeitslosengeld bezogen haben – obwohl er eine Arbeitsstelle gefunden hatte. „Ich habe meine Arbeit am 2. Januar aufgenommen. Zehn Tage später habe ich ein ausgefülltes Formular mit der Bestätigung, dass ich einen Job habe, an das Amt weitergeleitet“, erklärt der Angeklagte. Sein Anwalt zeigt sich ebenfalls verwirrt. Sein Mandant habe sogar noch um eine Fortbildungsförderung gebeten, die als Einstellungskriterium angegeben war.
Trotz Aktenvermerks habe Amt das Geld weiterbezahlt
„Ich schaue nicht häufig auf meine Kontoauszüge, als ich aber das zusätzliche Geld bemerkt habe, habe ich mich beim Amt gemeldet und eine Rückzahlung in Raten vereinbart“, so der Warsteiner. Diese ist nun abgegolten. Ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes bringt bei seiner Zeugenanhörung Licht ins Dunkle. Trotz eines Aktenvermerks habe das Amt das Geld weiterbezahlt – ein Behördenfehler und nicht Vorsatz durch den Warsteiner. Dieser ist sichtlich erleichtert und sein Anwalt fügt hinzu: „Zumal er nun eine unbefristete Stelle hat. Er wird dem Amt nicht mehr Probleme machen.
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