Rüthen. Gleich sechs Betrugsfälle werden einem 34-jährigen Rüthener vorgeworfen. Er habe nur Gutes tun wollen, erklärt er vor dem Amtsgericht Warstein.
- Rüthener begeht sechs Straftaten
- Verträge abgeschlossen, obwohl er nicht zahlen konnte
- Mann will Muslime zum Christentum bekehren
Die Liste der Betrugsfälle ist lang: Insgesamt fünf Mal hatte der Sozialhilfeempfänger im Zeitraum von zwei Jahren Mobilfunkverträge abgeschlossen – mal gleich drei auf einen Schlag, mal in Verbindung mit einem neuen Smartphone, das er ebenso wenig bezahlen konnte wie die Mobilfunkgebühren. Außerdem beantragte er eine Kreditkarte und belastete diese mit 6300 Euro, obwohl er wusste, dass sein Konto nicht gedeckt war.
Klassische Betrugsfälle, die der Angeklagte sofort einräumte, wobei er betonte, dass er zur Zeit der Taten psychisch krank gewesen sei – „ich bin in Behandlung gewesen“ – und durch diese vor allem seine Verlobte habe schützen wollen. Die junge Frau lebe noch in seinem Heimatland Ägypten und sei wie er zum Christentum konvertiert. „Ihr droht die Todesstrafe in Ägypten, daher muss ich sie da raus holen.“
Daher habe er die Handy-Verträge gemacht und weiterverkauft im Glauben, dass die Käufer die auflaufenden Gebühren zahlen. Das Geld aus diesen Geschäften wie auch das von der Kreditkarte abgehobene Geld habe er seiner Verlobten geschickt. „Aber es hat mit dem Visum nicht geklappt. Aber ihr Name ist der deutschen Botschaft bekannt.“
Keine Waffen für Konvertiten
Zwei weitere Smartphones habe er an Freunde verschenkt. „Ich dachte, dass sie dann Christen werden. Ich will, dass alle, die Muslime sind, Christen werden“, betonte er. „Ich war selbst Moslem und habe viel durchgemacht.“ Dass er diese mit Hilfe von Handys missionieren könnte, war für den Rüthener vollkommen logisch: „Sie haben die Geräte gebraucht, daher habe ich geholfen. Die Kirche kann bezeugen, dass ich Muslime unterstütze, die Christen werden wollen.“ Ob er auch Waffen besorgen würde, wenn die Kunden dann Christen werden, fragte der Staatsanwalt. Der 34-Jährige verneinte.
Dass der Angeklagte sehr leichtgläubig sei, führte der Verteidiger des Rütheners aus. Im Gespräch mit dem Gemeindereferenten in Erwitte, der mit dem Rüthener zusammenarbeite, habe er einiges zu dessen Lebensgeschichte erfahren, auch, dass dieser einige traumatische Erlebnisse während seiner Zeit in Ägypten gehabt habe.
Das sagt Paragraph 63
§ 63 StGB: Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm in Folge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt werden oder s
chwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat um keine erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
„Wenn er jemanden kennt, der Hilfe braucht, dann hilft er. Das ist eine Ausprägung seiner Krankheit.“ 2012 war bei dem 34-jährigen der Verdacht einer Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden. „Wenn er einen Weg zu helfen sieht, versucht er das mit abstrusen Ideen umzusetzen.“
Genau darin sieht die Staatsanwaltschaft die Schwierigkeit, könnte doch eine Unterbringung für den Angeklagten im Raum stehen. „Ich weiß, dass in vielen arabischen Ländern der Irrglauben besteht, dass es bei einer psychischen Erkrankung mildere Strafen gibt. – Ist das so auch bei Ihnen?“, versuchte der Staatsanwalt dem Angeklagten eine Brücke zu bauen. Dieser beriet sich mit seinem Anwalt, blieb aber dabei, psychisch krank zu sein. „Die Ärzte haben mir gesagt, die Behandlung würde lange dauern. Und dass ich mich zurückhalten soll, was das Christentum und den Islam betrifft.“ Nun soll ein Sachverständiger klären, ob der junge Mann unter einer Persönlichkeitsstörung leidet und ob weitere Straftaten zu befürchten sind.