Warstein. . Warstein erfüllt aktuell die Quoten zur Aufnahme von Flüchtlingen. Spannend bleibt die Frage der Finanzierung - dort hat sich was getan.

Die Stadt Warstein erfüllt zum 16. Januar sowohl ihre Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) als auch die nach der Wohnsitzauflage. Auch wenn die Stadt damit offiziell keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen muss, sind bereits weitere Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz angekündigt.

Dies berichtete Sozialamtsleiter Josef Pieper am Mittwochabend in der Sitzung des Sozialausschusses. Aktuell leben 509 Flüchtlinge im Stadtgebiet. Die Menschen, die zuletzt in die Wästerstadt gekommen sind, kamen vor allem im Rahmen von Familienzusammenführungen, so Pieper.

„Für die Aufnahme stehen derzeit ausreichend Plätze zur Verfügung“, sagte der Sozialamtsleiter mit Blick auf die Unterbringungssituation. Neben den zwei Übergangsheimen gebe es derzeit 27 städtische oder angemietete Objekte mit Platzkapazitäten für acht bis 30 Menschen. „247 Flüchtlinge leben aktuell in Privatwohnungen“, berichtete Pieper. Die Anmietung der Gebäude in der LWL-Klinik wurde wie vereinbart zum Ende des Jahres beendet.

Finanzierung hat sich verbessert

„Es bleibt abzuwarten, wie sich die Wohnsitzauflage auf das Platzangebot auswirkt“, sagte Pieper mit Blick auf die seit Dezember praktizierte Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen in eine Kommune. Dort müssen sie dann drei Jahre wohnen bleiben. Auf diese Weise soll eine Bildung von „Ghettos“ in Ballungsräumen vermieden werden (wir berichteten).

Als „besser geworden“ bezeichnet der Sozialamtsleiter die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung. Seit Beginn des Jahres erhält die Stadt für die monatlich gemeldeten Flüchtlinge 866 Euro pro Person und Monat. Aber: „Für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nur noch geduldet werden, erhalten wir nur noch drei Monate nach der Ablehnung noch Geld, danach nicht mehr“, so Pieper, „wir haben mehrere Menschen, bei denen sich die Duldung bereits jetzt über mehrere Jahre hinzieht.“