Warstein/Dortmund. Die Aussagen von Brand- und DNA-Sachverständigen haben ein neues Licht auf den Mordfall in Dortmund geworfen. Eine DNA-Spur des Angeklagten ist ausgeprägt
- Sachverständiger: DNA-Spuren des Angeklagten unter zwei Fingernägeln der Ermordeten
- Sie können nicht durch Händeschütteln übertragen worden sein
- Auch Brandsachverständiger sagt aus
. Im Fall des 71-jährigen Mannes aus Belecke, dem vorgeworfen wird, eine 89-jährige Frau in ihrem Haus in Dortmund getötet und die Wohnung anschließend in Brand gesteckt zu haben, hat die Vernehmung von Sachverständigen Belastendes und Entlastendes gebracht.
Ein Brandsachverständiger des Landeskriminalamtes in Düsseldorf war beauftragt worden, einen Teppich, zwei Bettdecken sowie verschiedene Kleidungsstücke der Ermordeten auf Spuren von Brandbeschleunigern zu untersuchen. In allen Proben seien Kohlenwasserstoffe und Äthanol nachgewiesen worden, berichtete er vor Gericht. Es könne sich dabei um Rückstände von Ottokraftstoff handeln. Die Menge des verwendeten Benzins sei nicht mehr feststellbar. Es könne sich dabei etwa um einen Liter gehandelt haben.
Gasdichte Aluminiumtüte
Die Asservate seien in einer gasdichten Aluminiumtüte eingesandt worden, die mit einer Sonde angebohrt werde, erklärte der Sachverständige das Verfahren. Die Stoffe reicherten sich in der Sonde an. Am größten sei die Konzentration im Teppich und in den Bettdecken gewesen.
Keine unmittelbare Beziehung wollte der Experte zu geringen Benzinspuren auf einem Hemd und Schuhen im Kofferraum des Angeklagten herstellen. „Die Benzinspuren im Kofferraum und im Haus müssen nicht aus einer Quelle kommen“, sagte er.
Eine Theorie besagt, dass der Täter Kleidung und Schuhe beim Verschütten von Benzin benetzt und dann im Kofferraum versteckt haben könnte. Solche Spuren seien auch noch zwei Wochen später nachweisbar, urteilte der Sachverständige. Die Menge eines halben Schnapsgläschens Benzin reiche aus. Einer anderen Theorie zufolge könnte das Benzin aus dem Rasenmäher stammen. Der Angeklagte hatte bei der 89-Jährigen als Gärtner gearbeitet.
Beim Thema DNA belasten die Indizien den Angeklagten jedoch zunehmend. Ein Sachverständiger für DNA-Spuren beschrieb vor Gericht DNA-Spuren des Angeklagten unter zwei Fingernägeln der Getöteten, eine davon sei „kräftig“. Dies könne nicht nur durch Händeschütteln übertragen worden sein, schließlich könne man von der Handoberfläche nicht viele Zellen gewinnen, „sondern es spricht für Kontakt mit Körperstellen, die geeignet sind, DNA zu übertragen: Auge, Nase, Mund.“ Auch starkes Kratzen sei als Ursache möglich, ebenfalls sei ein Taschentuch denkbar.
Der Experte erklärte, dass an verschiedenen untersuchten Gegenständen, mit denen die Getötete Kontakt hatte, mehrere DNA-Spuren entdeckt worden seien, in einem Fall seien es „mindestens vier“ gewesen. Ein Bluttest habe darüber hinaus keinen klaren Nachweis ergeben, dass der Täter eine blutende Verletzung davongetragen habe. Hoffnung auf weitere Erkenntnisse durch DNA-Tests machte der Sachverständige nicht: Die Spuren seien jetzt verbraucht.
Fortsetzung im Januar
Im bisherigen Prozessverlauf vor dem Landgericht Dortmund war deutlich geworden, dass das 89-jährige Opfer – ob wissentlich oder unwissentlich – Kontakt zu Ex-Häftlingen hatte, die in ihrem Haus das Dach neu deckten oder für sie Gartenarbeiten erledigten – so wie der Angeklagte, der die Tat bestreitet. Der Prozess wird im Januar fortgesetzt.