Dortmund/Warstein. . Jetzt geht es um die DNA-Spuren am Opfer: Die Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund gegen Verdächtigen aus Belecke spitzt sich zu.

  • Prozess gegen 71-Jährigen, der 89-Jährige in Dortmund getötet haben soll, fortgesetzt
  • Angeklagter wird in U-Haft streng überwacht
  • Kommende Woche sagt Sachverständiger etwas über DNA-Spuren aus

Der Prozess gegen den 71-jährigen Belecker, dem zur Last gelegt wird, in Dortmund-Sölde eine 89-Jährige in ihrer Wohnung ermordet und das Haus danach in Brand gesetzt zu haben, geht in die entscheidende Phase. Das wurde in der gestrigen Verhandlung am Landgericht Dortmund deutlich.

In der kommenden Woche sei ein medizinischer Sachverständiger als Zeuge vor das Landgericht Dortmund geladen, der aufklären soll, wie DNA-Spuren des Angeklagten unter einen Fingernagel der Toten gelangen konnten, führte der Richter aus. Und wie stark sie ausgeprägt seien, fügte er hinzu, womit er auf die Beweiskraft anspielte. Die DNA ist der Trumpf der Staatsanwaltschaft und die Spur, die zu dem Angeklagten führt. Am 9. Januar kommen drei Zeugen aus dem Raum Warstein zu Wort, die etwas über sein Verhalten nach der jüngsten Haftentlassung aussagen können.

Schwierige Verhältnisse

Sein Verteidiger kündigte gestern an, dass er Fragen zum Umfeld des Hauses in Dortmund-Sölde habe, ein bekannter Treffpunkt von jungen Erwachsenen aus eher schwierigen Verhältnissen – und der Richter stimmte weiteren persönlichen Befragungen von Zeugen zu. An den vorangegangenen Verhandlungstagen war deutlich geworden, dass die 89-jährige, allein lebende Frau, ob wissentlich oder nicht, sich mit einem Kreis von Ex-Häftlingen umgeben hatte, die ihr im Garten (wie der Angeklagte) oder bei der Hausrenovierung (eine dubiose Dachdeckerfirma) helfen sollten.

Der Richter wies auf weitere Ungereimtheiten hin: In das Haus, in dem die Frau ermordet wurde und das anschließend gebrannt habe, wurde später noch einmal eingebrochen, der Täter nie ermittelt. Die Frau habe in ihren letzten Lebenswochen niemanden mehr angerufen, nur noch sieben Telefonate seien eingegangen. Es sei kein Schmuck gefunden worden, obwohl welcher vorhanden gewesen sei. Die EC-Karte der Toten sei verschwunden.

Spontane Einlassungen

Der Angeklagte neigte auch am gestrigen Verhandlungstag zu spontanen, nicht mit seinem Verteidiger abgesprochenen Einlassungen, was entsetzte Blicke zur Folge hatte. „Ich kenne das nicht, aber es wird schon so sein“, sagte er, als der Richter aus einer Kladde der Toten Aufzeichnungen der an ihn für Gartenarbeiten gezahlten Beträge vorlas: Zwischen 50 und 185 Euro. „Das wird nicht als Einlassung gewertet, die für oder gegen eine Täterschaft spricht“, sagte der Richter.

Der 71-Jährige beschwerte sich, er werde in seiner Haftzelle Tag und Nacht alle zehn Minuten überprüft. Offenbar Selbstmordgefahr. Dies solle über Weihnachten so bleiben. Der Richter schätzte die Gefahr als „nicht allzu groß“ ein.